Aus aktuellem Anlass weist das Ordnungsamt darauf hin, dass Fahrzeuge ordnungsgemäß auf öffentlicher Verkehrsfläche zu parken sind.
Es häufen sich Vorfälle, bei denen Rettungs-, Polizei- oder auch Streufahrzeuge Probleme haben bestimmte Straßenpassagen zu durchfahren, weil die festgesetzte Mindestbreite von 3,05m nicht mehr gegeben ist.
Es wird darum gebeten gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu parken. Das Ordnungsamt behält sich weitere Maßnahmen bei Verstößen gegen § 12 (Halten- und Parken) der StVO vor.
Kommentar schreiben
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de















