Vollsperrung Ostheimer Straße: Zufahrtsmöglichkeit Gewerbegebiet

Nidderau

Wegen der Neutrassierung des Kanalsammlers Ostheim (Kanalbaumaßnahme) ist vom Mittwoch, dem 01.02.2017 bis voraussichtlich Freitag, dem 26.05.2017 die Ostheimer Straße vom Kreuzungsbereich L 3009 (Ostheimer Straße, Mühlbergstraße) bis zur Wonnecker Straße – Ortseingang Ostheim für den fließenden Verkehr voll gesperrt.

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Die Bauarbeiten müssen wegen Arbeitssicherheitsvorschriften unter Vollsperrung ausgeführt werden. Bei halbseitiger Sperrung ist der Arbeitsschutz auf der Baustrecke größtenteils nicht zu gewährleisten. Ein weiterer, nicht zu vernachlässigender Gesichtspunkt bei der Bauausführung mit halbseitiger Sperrung wäre eine enorme Verlängerung der Bauzeit. Eine Umleitung wurde eingerichtet und erfolgt über die Landesstraße L 3347 in Richtung Bruchköbel/Roßdorf und Bundesstraße B45 sowie entgegengesetzt. Das Gewerbegebiet ist nur aus Fahrtrichtung Windecken zu erreichen.

Die Zufahrt zum Gewerbegebiet in der Straße Ostheimer Straße/Wallerweg ist gewährleistet. Die Ausfahrt aus dem Gewerbegebiet erfolgt in Richtung Windecken. Weiterhin können die Gewerbebetriebe mit Fahrrad und zu Fuß erreicht werden. Die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungskräfte wird selbstverständlich gewährleistet. Der Anliegerverkehr ist aus der Fahrtrichtung Windecken bis zur Baustelle möglich. Von übergeordneten Behörden wurden keine innerörtlichen Umleitungen (z.B. Feldwege) genehmigt. Die Stadt Nidderau bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die trotz aller Vorkehrungen unvermeidlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen.


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