Die Stadt Nidderau hat für ihre Bürger eine intakte und ausgewogene Straßeninfrastruktur vorzuhalten. Dem Tiefbau stehen 240.000 Euro zur Verfügung, um Schäden in Eigenregie oder durch die Beauftragung von Firmen zu beheben. Hinzu kommen etwa 100.000 Euro für Baumaßnahmen aus kommunalen Investitionsmitteln.
Prioritätenliste wird erstellt
Bei den klassifizierten Straßen – die mit den Buchstaben B, L und K - ist für den Straßenbaulastträger (Bund, Hessen und MainKinzig-Kreis) die Behörde Hessen Mobil für die Instandhaltung und den Bau zuständig. Die Gehwege dieser Straßen und alle anderen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze werden durch die Stadt betreut, inklusive Schäden an Kanälen, Lampen, Geländern, Bordsteine, Schilder und Brücken. Regelmäßig werden Streckenkontrollen durchgeführt, in einer Prioritätenliste notiert und in drei Kategorien unterteilt. Die als verkehrssicherungspflichtig bewerteten Schäden der Priorität 1 sind in ständiger Bearbeitung.
Sind Nidderaus Straßen marode? Eine Frage der Blickweise. In Prioritätsstufe 1 sind 9,6 Prozent der 99,5 Kilometer (inklusive überörtlicher Straßen) gelistet. Laut Harald Fischer vom Fachdienst Straßenbau handelt es sich zum großen Teil um nicht zusammenhängende Einzelschäden wie Schlaglöcher, Asphaltrisse, Absenkungen, Schäden an Straßenabläufen und Bordsteinen. Auch Schäden an Gehwegplatten zählen dazu. Mittelfristiger bzw. langfristiger Handlungsbedarf ist bei den Kategorien 2 und 3 vorgesehen.
Nicht nur Größe und Tiefe zählen
Entscheidend für die Einstufung von Straßenschäden sind nicht nur die Größe der Schadstellen oder die Tiefe von Schlaglöchern. Auch Lage der Schadstelle und die Bedeutung der Straße für den Verkehr (Haupt-/Nebenstraße) werden berücksichtigt. In gut einsehbaren Straßen sind Schadstellen besser erkennbar als in Kurven. Schäden in Kurven können somit einer höheren Prioritäteneinstufung unterliegen. In den Straßen besteht ein unterschiedlicher Reparaturbedarf. Straßen älterer Bauart haben naturgemäß einen höheren Schadenanteil, da diese nach anderen Richtlinien hergestellt wurden als es heute der Fall ist. Seit 2012 ist die RSTO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus) in Kraft, die auch die Belastung (Verkehrsaufkommen allgemein und Schwerlastverkehr in Gewerbegebieten), Wichtigkeit (Hauptstraße, Sammelstraße, Wohnweg) und sogar Wetterbedingungen (Einfluss von Frostschäden) berücksichtigt. Zwölf Kategorien gibt es. Je höher die Belastung, desto stärker muss der Straßenaufbau sein.
Durchschnittliche Lebensdauer 30 Jahre
Die Lebensdauer einer Straße hängt einerseits von der Qualität des technischen Aufbaues (Schichtstärken und Baumaterialien) und andererseits von der Belastung durch Verkehr und Umwelteinflüsse (Frost, Streusalz, Sonneneinstrahlung, etc.) ab. Im Mittel kann bei einer Straße von einer Lebensdauer von 30 Jahren ausgegangen werden, wobei bei der oberen Deckschicht das Lebensalter auf 20 bis 25 Jahre zu reduzieren wäre, tieferliegende Binder- und Tragschichten hingegen können mit bis zu 50 Jahren angenommen werden.
Letzte Option grundhafte Erneuerung
Würde man diese Mittelwerte und den hieraus erforderlichen Aufwand auf Nidderau übertragen, so müsste theoretisch ein größerer Teil der Straßen für eine grundhafte Sanierung anstehen. In der Praxis sieht es aber so aus, dass im Großen und Ganzen betrachtet die Straßen in einem verkehrstüchtigen Zustand sind. Zwar sind Schäden vorhanden, aber kostenintensive grundhafte Erneuerungen werden nur als letzte Option einer Instandsetzungsmaßnahme gewählt. Wirtschaftlich verträgliche Alternativen wie punktuelle Kleinreparaturen sind immer als Erstmaßnahmen vor einer grundhaften Erneuerung durchzuführen.
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