Versucht sich Schultheiß durch Grundstücksspekulation zu schützen?

Nidderau

Die Arbeitsgruppe Wiesengrund der CDU-Nidderau geht laut einer Pressemitteilung der Christdemokraten nach Eingang des von ihr beauftragten, bisher fehlenden Sachverständigengutachtens für den Feuerwehr-Teil des von der Stadt Nidderau angekauften Wiesengrund-Grundstückes u.a. der Frage nach: Versucht sich Bürgermeister Gerhard Schultheiß (SPD) durch Grundstücksspekulation vor Schadensersatzansprüchen zu schützen?

Höfler Fenster

Denn das nun vorliegende Gutachten komme zu einem noch geringeren Wert der Feuerwehrfläche als bisher angenommen und nach Informationen der CDU-Arbeitsgruppe plane Bürgermeister Schultheiß (SPD) seit Bekanntwerden des CDU-Gutachterauftrags hastig, der Feuerwehr das ihr zugesagte Gelände am Wiesengrund wegzunehmen.

"Statt der Schaffung eines Feuerwehrgerätehauses soll, so die Informationen der CDU-Nidderau nun im Wege der Grundstücksspekulation Wertsteigerungen der Feuerwehrfläche durch Umwidmung zu Bauland erzielt werden. Träfe diese Information zu, hätte Bürgermeister Schultheiß (SPD) anscheinend längst gewusst zu haben, was nunmehr mit der Vorlage des von der CDU-Nidderau beantragten Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen schwarz auf weiß belegt ist. Bürgermeister Schultheiß hat bei Ankauf nicht nur flagrant gegen zwingendes Haushaltsrecht verstoßen. Die für die Feuerwehr vorgesehene Fläche war bei Ankauf auch viel weniger wert, als die für den Wohnbau vorgesehene. Damit dürfte der von der Stadt der Eigentümerin durch Entscheidung der SPD/Grünen-Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung zugebilligte Kaufpreis, anders als von Bürgermeister Schultheiß (SPD) immer behauptet, in erheblicher sechsstelliger Größenordnung über dem damaligen Verkehrswert des Grundstücks gelegen haben.

Wenn Bürgermeister Schultheiß (SPD) nun spekulativ durch Planungsänderung den heutigen Wert des für die Feuerwehr vorgesehenen Grundstücks nachträglich dem Kaufpreis „anzupassen“ versucht, ändert das zwar am Wert des angekauften Grundstücks und dem damit im Zusammenhang stehenden Bruch des Haushaltsrechts bezogen auf den Zeitpunkt des Kaufs natürlich überhaupt nichts. Ein solches anscheinend geplantes Manöver könnte aber zu Lasten der Feuerwehr zu dem Zweck erfolgen, durch heute herbeigeführte Spekulationsgewinne den Schaden der Stadt wegen eines damals überhöhten Kaufpreises zu verschleiern oder zu mindern, für welchen ansonsten städtische Verantwortliche unter Umständen persönlich gerade zu stehen hätten, hätten sie vorsätzlich oder grob fahrlässig der Stadt Nidderau Schaden zugefügt", heißt es in der Pressemitteilung.


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