Kein Feuerwerk in der Nähe von Fachwerkhäusern

Nidderau

Die Stadt Nidderau weist darauf hin, dass seit dem 01. Oktober 2009 das neue bundesweit geltende Sprengstoffgesetz gültig ist.

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Nach dieser gesetzlichen Regelung ist es ausdrücklich verboten, pyrotechnische Gegenstände wie Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern abzubrennen. Bisher galt ein Verbot für Raketen und Böller in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen. Nach der neuen Regelung ist dies auch auf den Bereich von Fachwerkhäusern ausgedehnt worden.

Besondere Vorsicht ist deshalb in den Ortskernen der einzelnen Stadtteile und ganz besonders am Windecker Markplatz geboten. Die Bevölkerung wird deshalb noch mal darauf hingewiesen, dass es verboten ist in diesen Bereichen Silvesterfeuerwerk abzubrennen.


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