Resolution zum Landesentwicklungsplan am Kern vorbei

Nidderau
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Der Struktur- und Bauausschuss der Stadt Nidderau hat Presseberichterstattungen zu Folge eine Resolution gegen den zur Fortschreibung vorgelegten hessischen Landesentwicklungsplan beschlossen.



Gegenstand der Resolution sei einerseits die Forderung, dass Grundzentren auch zu Mittelzentren aufgestuft werden können, aber auch die Kritik, dass Mittelzentren zu Grundzentren herabgestuft werden sollen. Genau dieser Darstellung widerspricht der CDU-Landtagsabgeordnete Heiko Kasseckert, zuständig im Hessischen Landtag für das Thema Landesentwicklung: "Offenbar gehen die Verantwortlichen der Stadt hier von einem völlig falschen Sachstand der Diskussion aus. Das Land hatte zur Vorbereitung der Fortschreibung eine Expertenkommission einberufen, die im vergangenen Sommer ihren Bericht als Diskussionsgrundlage vorgestellt habe. In diesem Bericht wurden in der Tat Abstufungen von Mittelzentren vorgeschlagen, weil die Kommission davon ausgegangen ist, dass verschiedene zentralörtliche Funktionen oder Versorgungsbereiche nicht mehr in allen der rund 100 Mittelzentren in Hessen bestehen. Diese Vorschläge wurden von uns intensiv geprüft. Innerhalb der Regierungsfraktionen hat die CDU jedoch deutlich gemacht, dass wir eine differenzierte Betrachtung zwischen Ballungsraum und ländlichem Raum erwarten. Die Kommunen im Ballungsraum erfüllen auf engem Raum vielfach alle Kriterien für ein Mittelzentrum, häufig für mehr Einwohner als Mittelzentren im ländlichen Raum mit entsprechendem Versorgungsbereich, und sind für die europäische Metropolregion wichtig. Insofern wurden im Entwurf des Landesentwicklungsplanes die Mittelzentren im Verbandsgebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain einer besonderen Betrachtung unterzogen und gestärkt. Für sie gilt, dass sie alle Kriterien und Angebote für Mittelzentren erfüllen müssen, ohne dass der fehlende Versorgungsbereich ein Ausschlusskriterium wäre. Aber auch für die wenigen Mittelzentren im ländlichen Raum, die von einer Abstufung bedroht waren, bedeutet der neue Landesentwicklungsplan nicht sogleich eine Änderung. Vielmehr wird über die Möglichkeit von Kooperationen, die auch vom Land finanziell gefördert werden, der Erhalt aller Mittelzentren angestrebt."

Und weiter: „Das in der Nidderauer Resolution kritisierte Szenario ist also gar nicht Gegenstand des aktuellen Entwurfs für den Landesentwicklungsplan, der den Kommunen derzeit zur Offenlage zur Verfügung gestellt wird. Dies gilt auch für die Möglichkeiten der Aufstufung. Wie in der Vergangenheit sind auch in diesem Plan die Kriterien für die Mittelzentren klar definiert." Hier fehle es Nidderau beispielsweise an einer gymnasialen Oberstufe, um nur ein Kriterium zu nennen. Bei Erfüllung aller Kriterien oder der Kooperation mit anderen Kommunen, wodurch die Erfüllung gemeinsam möglich wäre, sei auch in Zukunft die Aufstufung von Mittelzentren möglich. Die Resolution gehe auch hier am aktuellen Stand der Diskussion vorbei. Kasseckert rät den Verantwortlichen in Nidderau, den aktuellen Plan genau zu studieren. Insbesondere deshalb, weil Nidderau als Stadt im Verbandsgebiet des Regionalverbandes unter die besondere Betrachtung der Ballungsraumkommunen falle. Nach einer Stärken- und Schwächenanalyse kann die Stadt strategisch entscheiden, wo sie Schwerpunkte setzt, um die Kriterien für ein Mittelzentren zu erreichen und damit Aussicht auf Erfolg eines Aufstufungsantrages zu haben. Die rein theoretische Diskussion und die Verabschiedung einer Resolution, zudem noch auf einer falschen Fakten- und Datengrundlage, wird dazu sicher nicht beitragen. Kasseckert kann gleichwohl die Interessen der Kommunen verstehen, weil seit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleiches die Einstufung im Zentralen-Orte-System auch wesentlich über die Höhe der kommunalen Zuschüsse durch das Land bestimmt ist. Für den Landesentwicklungsplan stehen aber die Themen Wohnflächen, Gewerbe, Infrastruktur, Freiraumschutz und Versorgungssicherheit im Fokus.


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