Unterstützung für Gewerbetreibende in Nidderau

Nidderau
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Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus entgegen.



Sie hat sich auf ein weitreichendes Maßnahmenbündel verständigt, das Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen wird. Das Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus beinhaltet unter Ziffer 2 eine steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen. Diese besagt unter anderem, dass die Stundung von Steuerzahlungen, die Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung Erleichterungen für die Unternehmen ermöglicht werden können. Diesem Leitsatz will die Stadt Nidderau nach Angaben von Bürgermeister Gerhard Schultheiß und Erstem Stadtrat Rainer Vogel zügig nachkommen und für die anstehende Stadtverordnetenversammlung eine Vorlage einbringen, die folgende Eckpunkte enthält:

1. Die Gewährung von Aussetzungen, Stundungen oder Ratenzahlungen, werden erleichtert. Die Stadt Nidderau kann Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Der Magistrat der Stadt Nidderau wird angewiesen, bei der Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners keine strengen Anforderungen zu stellen. Ein schriftlicher Antrag, mit Darlegung der Betroffenheit vom Coronavirus und das Ausmaß der wirtschaftlichen Schwierigkeiten in diesem Zusammenhang, reicht aus. Mit dieser Maßnahme wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.

2. Bei Steuerpflichtigen, die aufgrund der Corona-Krise einen Antrag auf Aussetzung, Stundung oder Ratenzahlung stellen wird keine Verzinsung gemäß Abgabenordnung vorgenommen.

3. Vorauszahlungen können angepasst werden. Sobald der Steuerpflichtige auf Antrag glaubhaft darlegt, dass die Einkünfte im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.

4. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) beziehungsweise auf das Erheben von Säumniszuschlägen wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

„Wir hoffen, dass die Fraktionen diese Schnellmaßnahme unterstützen, um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie für unsere Gewerbetreibenden und den Wirtschaftsstandort Nidderau so gering wie möglich zu halten“, bemerken Schultheiß und Vogel abschließend.


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