Auch am Maifeiertag gilt die Abstandsregel

Nidderau
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Seit dem 27. April gibt es in Hessen Lockerungen im Geschäftsleben und eine damit verbundene Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in bestimmten Bereichen.



Dennoch gilt das bundesweite Kontaktverbot für den öffentlichen Raum auch weiterhin. Sämtliche Freizeitaktivitäten, welche eine Ansammlung von Menschen mit sich bringen, sind untersagt. Der angeordnete Mindestabstand von 1,5 Meter ist einzuhalten und gemeinsame Spaziergänge sind auf die in ihrer häuslichen Gemeinschaft lebenden Angehörigen zu beschränken. Nun steht der 1. Maifeiertag vor der Tür, der traditionell mit großen Wanderungen und geselligen Veranstaltungen verbunden war. In diesem Jahr muss dieser durch die Pandemie auch unter den genannten Auflagen stattfinden.

Zur Überwachung der Einhaltung der Vorgaben werden in den kommenden Tagen weiterhin Kontrollen durch die Polizei und das Ordnungsamt durchgeführt. Es wird eindringlich an die Verantwortung gegenüber sich selbst und seinen Mitmenschen appelliert, sich entsprechend zu verhalten. Ein großes Dankeschön geht bereits jetzt an die Nidderauer Bevölkerung, die zum größten Teil sehr verantwortungsbewusst mit der aktuell schwierigen Lage umgeht.


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