Trödel nicht ohne Erlaubnis auf Gehweg platzieren

Nidderau
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Alte Schränke, Stühle, Regale, Gläser, Vasen – in einem Haushalt gibt es so manche in die Jahre gekommene Gegenstände.



Wird der Trödel im Hof platziert und beschriftet „zu verschenken“, spricht nichts dagegen. Anders ist die Rechtslage, wenn der Trödel ohne Genehmigung im öffentlichen Verkehrsraum, wie z.B. auf dem Gehweg, platziert wird.

Hierfür ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Aus gegebenem Anlass weißt das Ordnungsamt der Stadt Nidderau darauf hin, dass es nicht erlaubt ist seinen Trödel ohne Genehmigung im öffentlichen Verkehrsraum zu platzieren. Mit fehlender Sondernutzungserlaubnis kann es hier zu einem Bußgeld kommen.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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