Verunreinigungen durch Hundekot

Nidderau

Zu jeder Jahreszeit ein bekanntes Ärgernis für viele Bürger ist die Verunreinigungen von Gehwegen, Spielplätzen und öffentlichen Anlagen durch Hundekot.

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Der Fachbereich Ordnungswesen weist in diesem Zusammenhang auf die Verpflichtung der Hundebesitzer gemäß der Abfallsatzung der Stadt Nidderau hin, die „Geschäfte“ Ihrer vierbeinigen Lieblinge zu entsorgen. Es sollte schließlich im Interesse jedes Hundebesitzers stehen, einen kleinen Beitrag für ein sauberes Stadtbild zu leisten.

Zur Unterstützung stehen hierfür in jedem Ortsteil Tütenspender mit Abfallbehältern, um den Hundehaltern die ordnungsrechtliche Beseitigung der „Geschäfte“ Ihres Hundes zu erleichtern. Aufgrund zahlreicher Beschwerden werden alle Hundebesitzer ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Zahlung der Hundesteuer nicht von dieser Entsorgungspflicht entbindet.

Aus rechtlicher Sicht stellt die Nichtbeseitigung von Hundekot durch den Hundehalter eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.


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