Doppelhaushalt 2021/2022 wird später eingebracht

Nidderau
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Die Corona Krise stellt seit März diesen Jahres die Bürgerinnen und Bürger Nidderaus und ihre Verwaltung vor große Herausforderungen.



Für die anstehende Haushaltsplanung zeigen sich nun auch die Auswirkungen auf die Finanzen der Stadt Nidderau. Vor allem auf der Einnahmeseite der Stadt Nidderau werden Auswirkungen besonders deutlich. Deutliche Einbrüche auf Seiten der Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer als auch bei der Gewerbesteuer belasten die zukünftige Haushaltsplanung der Städte und Gemeinden in Hessen. Daher wird die Einbringung des Nidderauer Doppelhaushalts 2021/2022 nicht wie geplant am 16.9. erfolgen. „Die laufenden Verhandlungen der Kommunalen Spitzenverbände mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) und mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen (HMdF) und den daraus resultierenden Ergebnissen sollten zunächst abgewartet werden, da hier insbesondere die Frage von weiteren Unterstützungen für die Kommunen in den Bereichen Konsolidierung und Genehmigungsfähigkeit der Haushalte zu erwarten sind. Der Magistrat hat daher richtigerweise in seiner zweitägigen Haushaltsklausur die Datengrundlage für den künftigen Doppelhaushalt erarbeitet“ erläutert Erster Stadtrat Rainer Vogel das geplante Vorgehen.

Zudem ist zum Oktober ein neuer Finanzplanungserlass, der die rechtlichen Rahmenbedingungen zur kommunalen Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung vorgibt, zu erwarten. Der Finanzplanungserlass und die darin enthaltenen Orientierungsdaten, betreffen vor allem die Einnahmeseite und somit auch die Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushalts 2021/2022.

Da noch zwei Sitzungstermine des Stadtparlamentes in 2020 zur Verfügung stehen kann die Einbringung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.


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