Aufgrund der Verordnung zur Durchführung von Wahlen und Abstimmungen unter Berücksichtigung der Infektionsgefahr durch das SARS-CoV-2-Virus wird empfohlen, Personen, bei denen nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, und deren Angehörige möglichst nicht als Mitglieder von Wahlorganen oder Wahlhelfer zu berufen.
Wahlhelfer außerhalb der COVID 19 Risikogruppen gesucht
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