"Jetzt haben die Anschuldigungen ein Ende", teilt CDU-Bürgermeisterkandidat Phil Studebaker in einer Pressemitteilung.
"Jetzt haben die Anschuldigungen ein Ende", teilt CDU-Bürgermeisterkandidat Phil Studebaker in einer Pressemitteilung.
Eine Person habe in den vergangenen Wochen immer wieder Vorwürfe gegen ihn erhoben, die teilweise in der Presse aufgenommen worden seien.
"Das Landgericht Hanau hat dem jetzt einen Riegel vorgeschoben, indem es am 30.10.2020 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren den Beklagten verurteilt hat derartige Anschuldigungen zu unterlassen und für den Fall der erneuten Falschbehauptung oder Beleidigung gegen den Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder ersatzsatzweise Ordnungshaft festgesetzt. Ich bin erleichtert, dass ich mich jetzt wieder voll auf meine Bewerbung kümmern kann. Ich bin sicher, dass alle Bürger dem Urteil eines Landgerichts vertrauen und damit diese Angelegenheit erledigt ist“, so Studebaker. Noch am Verhandlungstag habe er versucht, dem Verfahrensgegner die Hand zu reichen und eine gütliche Einigung zu erreichen, obwohl der Fall klar gewesen sei.
"Es kam dann aber zur Verhandlung mit dem oben beschriebenen Ausgang. Ich hoffe, dass alle Bürger es so sehen wie ich“, meint Studebaker, „unwahre Behauptungen und Unterstellungen muss man im Zweifel von einem unabhängigen Richter klären lassen.“ Dies sei jetzt geschehen. "Aber wichtig ist auch, dass man wieder zur Tagesordnung übergeht. Die Wähler wollten keinen Streit und keine Auseinandersetzungen sondern Lösungen für die Nidderau und einen Bürgermeisterkandidaten, der sich voll auf die Wahl und sein mögliches Amt konzentriere. Dazu kann ich jetzt zurückkehren“, so Studebaker abschließend.
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