Beschwerden wegen Verunreinigungen durch Hundekot

Nidderau
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Zu jeder Jahreszeit ein bekanntes Ärgernis für viele Bürger ist die Verunreinigung von Gehwegen, Spielplätzen und öffentlichen Anlagen durch Hundekot.



In letzter Zeit häufen sich zudem Beschwerden, dass Verunreinigungen insbesondere in der unmittelbaren Nähe von Schulen wie z.B.: um die Grundschule Ostheim sowie um die Johann-Hinrich-Wichern-Schule in Ostheim erheblich zugenommen haben. Weit verbreitet ist nämlich immer noch die irrtümliche Meinung, dass mit der gezahlten Hundesteuer gleichzeitig auch die Beseitigung des Hundekots auf Kosten der Allgemeinheit oder der jeweiligen Anlieger des Gehweges abgegolten ist. Dem ist nicht so!

Der Fachbereich Ordnungswesen weist in diesem Zusammenhang auf die Verpflichtung der Hundebesitzer gemäß der Abfallsatzung der Stadt Nidderau hin, die „Geschäfte“ Ihrer vierbeinigen Lieblinge zu entsorgen. Es sollte schließlich im Interesse jedes Hundebesitzers stehen, einen kleinen Beitrag für ein sauberes Stadtbild zu leisten. Zur Unterstützung stehen hierfür in jedem Ortsteil Tütenspender mit Abfallbehältern, um den Hundehaltern die ordnungsrechtliche Beseitigung der „Geschäfte“ Ihres Hundes zu erleichtern.

Ferner ist die Nichtbeseitigung von Hundekot durch Hundehalter aus rechtlicher Sicht kein „Kavaliersdelikt“, sondern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.


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