Medizinische Masken auch beim Besuch im Rathaus

Nidderau
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Die Stadtverwaltung schließt sich zum Schutz der Beschäftigten den Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, die für den ÖPNV und den Einzelhandel gelten, an.



Besucher*innen des Rathauses sind verpflichtet medizinische Masken (z. B. OP-Masken oder FFP2) zu tragen.

Dies gilt auch für alle weiteren Dienststellen der Stadtverwaltung, die Wertstoffsammelstelle sowie den Bauhof.


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