Sein Mandat neu zu besetzen.
Nach § 34 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt als noch nicht berufene Bewerber der Freien Wähler Gemeinschaft (FWG)
Thomas Ulrich
Pfaffenhofstr. 10
61130 Nidderau
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau nach.
Gegen die auf Grund des & 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) getroffene Feststellung kann gemäß §§ 25 bis 27 Kommunalwahlgesetz (KWG) innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der besonderen Wahlleiterin der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, einzulegen.
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