Schultheiß kontert FWG: "Wahlkampfgetöse ohne Substanz"

Nidderau
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Im Namen des Magistrates widerspricht Nidderaus Bürgermeister Gerhard Schultheiß (SPD) den jüngsten Darstellungen der FWG zum geplanten Alten- und Pflegezentrum in Eichen (wir berichteten) vehement.



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„Selten habe ich eine solch abenteuerliche Darstellung gesehen, wie sie die FWG unter Missachtung aller Fakten und Gremienberatungen vorträgt“, kommentiert Schultheiß den Vorwurf, man habe bezüglich der Machbarkeitsstudie wichtige Details vorenthalten. Grundsätzlich bleibe zunächst festzuhalten, dass der Magistrat nach § 66 Abs. 2 HGO für die Unterrichtung der Bürger über die Gemeindeangelegenheiten zuständig sei. Er habe eine Unterrichtungspflicht, die aber in vielerlei Weise durch die allgemeinen Gesetze – vornehmlich das Datenschutzrecht – begrenzt werde.

Sache der Stadtverordnetenversammlung sei es, die Verwaltung zu überwachen (§ 50 HGO). Das gelte auch für deren Öffentlichkeitsarbeit. Es sei aber nicht vorgesehen, dass sich die Stadtverordnetenversammlung oder gar eine einzelne Fraktion an die Stelle des Magistrats setze. Das sei mit der Kompetenzverteilung der Gemeindeorgane nicht vereinbar. Insofern liege mit der eigenmächtigen Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie zum APZ ein klarer Verstoß seitens der FWG vor. Letztlich habe der Hessische Städte- und Gemeindebund der Verwaltung angeraten, die Machbarkeitsstudie als Grundlage für ein Markterkundungsverfahren nichtöffentlich den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung zu stellen.

Viel interessanter sei es jedoch, so Schultheiß, in die Historie der Gremienbeteiligung zurückzublicken. In mehreren Sitzungen der zuständigen Ausschüsse und der Stadtverordnetenversammlung (unter anderem am 3.12.2018, 13.12.2018, 9.9.2019, 4.12.2019 und 12.12.2019) sei seitens der Verwaltung in den Gremienvorlagen zum APZ-Standort auf die Machbarkeitsstudie Bezug genommen worden, ohne dass auch nur ein Gremienmitglied dazu nähere Auskünfte verlangt habe. "Vor allem Frau Abel nahm an all diesen Sitzungen teil, ohne für die Studie Interesse zu zeigen. Nach so langer Zeit ein Versäumnis anzumahnen, das allein Frau Abel bzw. die FWG zu tragen hat, ist dreist und zeigt die wahren Absichten im Kommunalwahlkampf“, merkt Schultheiß an.

Noch kurioser erscheine der Vortrag der FWG, wenn sie in der Machbarkeitsstudie das fehlende Baurecht erkannt haben will oder es keinen Spielplatz mehr geben soll. Das seinerzeit beauftragte Büro CNK aus Hanau zeige sich in Person von Geschäftsführer Ulrich Wagner mehr als verwundert und irritiert über die Schlussfolgerungen der FWG: „Ich möchte vorsorglich nachfolgende Punkte klarstellen, da ich angesichts der offensichtlich sehr konfrontativ geführten Diskussion über den Standort Wert darauflege, dass die von meinem Büro verantwortete Studie in der öffentlichen Diskussion korrekt ausgelegt wird. In dem Artikel wird behauptet, dass in der Studie rechtliche Bedenken gegen den Bau des Altenpflegezentrums geäußert werden. Dies trifft nicht zu. Unsere Studie zeigt im Ergebnis städtebauliche Umsetzungsoptionen, definiert die Vorgehensweise für eine positive Beurteilung nach § 34 BauGB und weist eine Vorzugsvariante aus. Unter Punkt 4 der Studie ist die Einordnung nach § 34 als Grundlage definiert. Unser Büro hat im Zuge der Bearbeitung darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit einer Bebauung nach dem § 34 von grundsätzlicher Bedeutung ist und dementsprechend mit der Genehmigungsbehörde ein Benehmen herzustellen ist. Hierzu erfolgte im Februar 2018 eine Abstimmung mit dem Main-Kinzig-Kreis, in dem dies erörtert wurde. Grundtenor dieses Gesprächs war, dass der MKK einer Beurteilung nach § 34 positiv gegenüber steht und auch die Kriterien einer Einfügung als gegeben ansah bzw. ansieht. Wie die Stadt Nidderau mir im Zuge unserer Planungen für die Erweiterung der Kita vor einiger Zeit mitteilte, ist durch den Erlass einer Klarstellungssatzung zwischenzeitlich eine eindeutige Planungsgrundlage geschaffen worden, die das Gebiet als Teil des Innenbereichs definiert und somit der § 34 BauGB zur Anwendung kommt. Im weiteren Verlauf des Artikels wird ferner behauptet, dass unsere Studie aufzeige, dass ein Spielplatz in unmittelbarer Nähe zu der Senioreneinrichtung nicht vorgesehen sei und deshalb "Ersatzflächen" an der Nidderhalle vorgesehen worden seien. Hier sollte klargestellt werden, dass die in unserer Studie erwähnten Spiel- und Freizeitflächen des seinerzeit bereits vorliegenden Freiraumkonzepts an der Nidderhalle von uns logischerweise als Kompensation für die zwangsläufige Flächenreduzierung der bisherigen Spielfläche angesehen wurden, was aber nicht bedeutet, dass die im Testentwurf 1 ermöglichte große Freifläche zwischen Seniorenzentrum und Auengebiet nicht auch als Spielfläche genutzt werden kann. U.a wurde diese Variante deshalb als weiter zu verfolgende Option definiert, weil sie mit der großen, zusammenhängenden Freifläche die größte Variabilität der Nutzungen ermöglicht.“ (Zitat Ende)

Bürgermeister Gerhard Schultheiß ergänzt: „Schlussendlich hätte die krude Verschwörungstheorie der FWG und insbesondere von Frau Abel zum Thema Baurecht zur Konsequenz, dass auch der geplante Anbau an die Kindertagesstätte Eichen gleichermaßen nicht genehmigungsfähig wäre, was die Kinderbetreuungssituation erheblich beeinträchtigen würde. Um eventuelle rechtliche Unsicherheiten über die Zuordnung der Fläche zum Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB auszuräumen, die durch eine nicht rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts entstanden sind, hat die Stadtverordnetenversammlung eine Klarstellungssatzung beschlossen, da die Grundstücke entlang der Höchster Straße nach deren Beurteilung zum Siedlungsband gehören. Auf dieser Grundlage erwarten wir in Kürze den Erhalt der Baugenehmigung auf der Basis des § 34 BauGB.“

Sowohl in den Gremien als auch gegenüber der Öffentlichkeit, insbesondere in der Informationsveranstaltung am 13.11.2018 in der Kultur- und Sporthalle, seien frühzeitig alle Fakten zum APZ transparent aufgezeigt worden. Auch die von Bürgermeister Schultheiß angeregte Bürgerbeteiligung im vergangenen Jahr zeige sehr deutlich, dass stets mit offenen Karten gespielt worden sei.


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