Schultheiß: Erschreckende Unkenntnis der FWG

Nidderau
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Auf den erneuten Offenen Brief der Freien Wähler an den Magistrat der Stadt Nidderau (wir berichteten) antwortet Bürgermeister Gerhard Schultheiß (SPD) mit scharfer Kritik und bezeichnet seine Zeilen als "Anmerkung aus rechtlicher Sicht."



Der Absatz im FWG-Schreiben „Zur Stellung eines (Regional-)Verbandes: Verbände sind Personenvereinigungen natürlicher oder juristischer Personen als Mitglieder, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Interessen und Ziele zusammengeschlossen haben und über eine festgelegte interne Organisationsstruktur auf der Grundlage einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Satzung verfügen. (Quelle: Wikipedia).“ offenbare eine "wirklich erschreckende Unkenntnis der planungsrechtlichen Zusammenhänge im Ballungsraum FrankfurtRheinMain. Weiß denn die FWG nicht, wer in unserem Ballungsraum für die Flächennutzungsplanung zuständig ist? Bekanntlich ist der Regionalverband nach § 7 MetropolG durch Landesrecht errichtet. Er ist auch ein Planungsverband iSd § 205 BauGB. Das ist kein „Verein“ oder „freiwilliger“ Interessenverband. Der Regionalverband hat gesetzlich zugewiesene Aufgaben, er ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Seine Aufgabe besteht nach § 8 MetropolG in der Aufstellung des Flächennutzungsplans für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/RheinMain, auch für die Stadt Nidderau, die dem Ballungsraum und damit dem Regionalverband kraft Gesetzes angehört (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 MetropolG)", so der Rathauschef.

Die Stellungnahme des Regionalverbands als interessengeleitet abzutun, weil Vertreter der Stadt und des Kreises (kraft Gesetzes) dessen Gremien angehören, verkenne die gesetzlich zugeordnete Aufgabenwahrnehmung und Zuständigkeit des Regionalverbands. "Es ist mir unerfindlich, wie man mit dem Brustton der Überzeugung Rechtsansichten zum Baurecht vertreten kann, aber zugleich eine totale Unkenntnis der grundlegendsten planungsrechtlichen Zusammenhänge, von denen jeder Mandatsträger im Ballungsraum schon einmal gehört haben müsste, offenbart. Die Regionalverbandsspitze hat uns das angefügte Schreiben überlassen, dass wir Ihnen ausdrücklich zur Kenntnisnahme und Würdigung empfehlen: 'Sehr geehrter Kollege Schultheiß, vielen Dank für die Übersendung des Schreibens Ihrer örtlichen FWG. Die Aussagen darin sind aus unserer Sicht befremdlich. Die Stellungnahme des Regionalverbandes wird in Frage gestellt, weil unser Haus demokratisch legitimiert ist und über entsprechende Gremien verfügt. Mit Verlaub, das ist Unfug und ein Schlag ins Gesicht unserer engagierten Mitarbeiter, die unparteiisch und mit großem Fachwissen gewissenhaft ihre Arbeit machen. Unabhängig davon, dass die geäußerte Schlussfolgerung absurd ist, kann ich bestätigen, dass die verschickte Stellungnahme zu keinem Zeitpunkt in einem unserer politischen Gremien besprochen oder thematisiert wurde. Es handelt sich um eine unabhängig erstellte, rein fachliche Stellungnahme der zuständigen Mitarbeiterin", fügte Schultheiß das von Verbandsdirektor Thomas Horn und dem Ersten Beigeordneten Rouven Kötter unterzeichnete Schreiben im Original bei.

Letztendlich verkenne die Stellungnahme der FWG auch den rechtsstaatlichen Instanzenzug. "Die Entscheidung des VG Frankfurt enthält Ausführungen zu § 34 BauGB, die im Ergebnis nicht entscheidungserheblich waren. Verfahrensrechtlich ist das ein „obiter dictum“, nicht mehr als eine Meinung. Die Bauaufsicht des Main-Kinzig-Kreises, der Regionalverband, die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung (die deshalb die Klarstellungssatzung beschlossen hat) und – das ist aber wirklich unmaßgeblich – der Unterzeichner sind anderer Auffassung. Hätte die FWG recht, dürfte kaum noch eine Baulücke in Ortskernen bebaut werden", erklärt der Nidderauer Bürgermeister.

Schultheiß abschließend: "Zur Weiterleitung von Planungsunterlagen unseres Fachbereichs Stadtplanung u. a. ergeht folgender Hinweis: Die Stellungnahme des Regionalverbandes hat großes Gewicht bei der Bewertung der Rechtmäßigkeit des thematisierten Vorhabens und fußt auf den bisher vorgelegten Plänen. Der Regionalverband wurde im Vorfeld seiner Stellungnahme von der Verwaltung auch darüber informiert, dass mit dem aktuellen Beschluss der städtischen Gremien zur baulichen Erweiterung des benachbarten Kindergartens eine Umplanung des Seniorenzentrums erfolgen muss, das ohne die ursprünglich geplante Berücksichtigung von Kindergartenräumen in den Grundflächen reduziert werden kann. Ein neuer Entwurf des vom MKK beauftragten Planungsbüros zur Umplanung des Seniorenzentrums liegt aktuell nicht vor. Insofern erübrigen sich entsprechende Spekulationen."


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