FWG beantragt Kuppelzelt für Konzerte oder Theater

Nidderau
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Im Zuge einer vorgeschlagenen Erleichterung reicht die FWG Nidderau in der Juni Ausschusswoche ihre Anträge ein, um diese vorab in den Ausschüssen zu beraten und mit einem abgestimmten Vorschlag in die Stadtverordnetenversammlung am 8.7.2021 zu gehen.



Dieses Vorgehen verspricht nicht nur eine schnellere und leichtere Beratung zum Termin der Versammlung selbst, die Vorhaben können auch insgesamt schneller in ihre Umsetzung gehen.

Mit sinkenden Inzidenzzahlen und steigenden Impfquoten besteht bald wieder die Möglichkeit für kulturelle Veranstaltungen zumindest im Freien. Um solche Veranstaltungen wetterunabhängig durchführen zu können, beantragt die FWG Nidderau die Prüfung zur Installation eines Kuppelzelts an einem geeigneten zentralen Standort wie z. B. dem Stadtplatz oder auf dem Gelände des Freibads. „So könnten Theateraufführungen, kleinere Konzerte u.ä. für ca. 300 Teilnehmer im Freien stattfinden und wären ein Anzeihungspunkt für Nidderauer und externes Publikum“, so die Fraktionsvorsitzende Anette Abel.

Weiterhin beauftragt die FWG Nidderau den Magistrat eine Baumschutzsatzung zu erarbeiten, die sowohl den öffentlichen als auch den privaten Baumbestand betrifft. So soll die Fällung von schutzwürdigen Bäumen zukünftig unter Abwägung des öffentlichen und privaten Interesses erfolgen und Ersatzpflanzungen vorgesehen werden. Durch den Schutz der Bäume wird das Ziel verfolgt, auch den privaten Baumbestand in Nidderau langfristig zu sichern. „Straßenbäume sind wichtig für das Klima unserer Stadt. Bäume haben insgesamt eine wichtige Funktion wie Bindung von Kohlendioxid, die Sauerstoffproduktion und die Abkühlung der Umgebungsluft“, beschreibt Dirk Kapfenberger die Intention des Antrags.

Zur Erhöhung der Transparenz, eines der FWG eigenen Anliegen, wird das laufende Controlling des Zeitplans und des Haushaltsplans für geplante Investitionen beantragt. „Hierzu zählt nicht nur die Überwachung von geplanten Investitionen sondern auch eine rollierende Anpassung dieses Ablaufplans und die regelmäßige Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über Änderungen“, erläutert Silke Sacha den FWG Antrag, welcher u.a. als Hilfestellung für die Verwaltung verstanden werden soll. Und Anette Abel erklärt weiter: „eine schriftliche regelmäßige Berichterstattung über den Verlauf von Investitionsmaßnahmen, welche bereits mit der Planungsphase beginnt, halten wir für unerlässlich, um einen transparenten Überblick und die Kontrolle über die Haushaltsführung zu ermöglichen und so z.B. erneute Steuererhöhungen zu vermeiden. Bei große Investitionen in der Vergangenheit wie z.B. für die Konrad- Adenauer- Allee oder der Bau der Nidderhalle in Eichen haben wir diese Transparenz leider vermisst.“

Schließlich beantragt die FWG Nidderau die Aufgaben Straßenbau wieder von den Stadtwerken and die Stadt Nidderau zurück zu übertragen. „Die Übertragung dieser Aufgabe mittels einer Eigenbetriebssatzung an die Stadtwerke hat aus betriebswirtschaftlicher Sicht keine Vorteile gebracht und organisatorisch z.B. im Rechnungswesen eher zu Komplikationen geführt. Wir möchten diesen Schritt aus 2013 daher wieder rückgängig machen“, erklärt Fraktionsvorsitzende Anette Abel ihren Antrag.


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