VORSPRUNG - Anruf genuegt

Zur Nachwuchsförderung junger Künstler werden junge Menschen gesucht, die in allen Sparten der kulturellen Äußerungsmöglichkeiten wie Musik, Tanz, Theater, Kunst, Film, Literatur etc. bereits mit ihrer Kunst in der Öffentlichkeit in Erscheinung getreten sind und deren Talente berechtigte Hoffnung auf ihre künstlerische Weiterentwicklung erkennen lassen. Der Preis wird im Rahmen des Neujahrsempfangs der Stadt Nidderau verliehen.

Das ausgelobte Preisgeld von 500 Euro für den Förderpreis wird von der Anwaltskanzlei Zenke, Jahn und Rug, sowie der Steuerkanzlei Gonze und Schüttler gespendet. Die Stadt Nidderau bittet um aussagekräftige Bewerbungen. Aufgerufen sind daher auch die unterrichtenden Personen aller kulturellen Fachrichtungen junge Talente vorzuschlagen. Vorschlagsberechtigt sind alle Bürger, Vereine, Schulen und kulturelle Initiativen der Stadt Nidderau.

Die schriftlichen Vorschläge müssen die biografischen Lebensdaten und eine detaillierte Begründung enthalten, in dem die besonderen Leistungen dargestellt werden. Die Vorschläge können schriftlich bis zum 19. November 2021 an die Kulturpreisjury der Stadt Nidderau, Bürgermeister Andreas Bär, Am Steinweg 1,61130 Nidderau, oder per E-Mail unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingereicht werden.


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