Gefangen in der digitalen Steinzeit

Nidderau
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Viele Gemeinden im Umkreis rüsten aus Sicht der FWG Nidderau auf.



"Digitale Terminvergaben für das Rathaus, moderne Ablagesysteme oder digitale Hallenbelegungsbücher sind schon selbstverständlich. Zudem haben Niederdorfelden, Maintal und Rodenbach, um nur ein paar Beispiele zu nennen, erfolgreich eine Live- Übertragung (sog. Streaming) der Versammlungen des Stadtparlaments eingeführt. Das 'Parlamentsfernsehen', wie es der Streaming-Anbieter nennt und die Übertragung in einem Jugendprojekt realisiert, wird in den genannten Gemeinden sehr gut von den Zuschauern angenommen. Gerade in der Pandemiezeit sind die Zuschauerzahlen für die politischen Gremien vor Ort beschränkt und die Übertragung bietet die Möglichkeit, dem politischen Geschehen der eigenen Stadt in der Sicherheit der eigenen vier Wände beizuwohnen. Auch immobilen Bürgern und Jugendlichen wird so die Möglichkeit zur politischen Teilhabe geboten", heißt es in einer Pressemitteilung.

"Für das Stadtparlament Nidderau soll es diesen Fortschritt wahrscheinlich nicht geben, wenn man den Beratungsergebnissen im Haupt- und Finanzausschuss vom 15.9.21 folgen mag. Auch wenn die Verwaltung grundsätzlich die Bereitschaft zeigt, die Umsetzung eines Live- Streamings gemäß dem Antrag der FWG Nidderau aus dem November 2020 zu verfolgen, so gibt es doch erhebliche Widerstände einzelner Mitglieder insbesondere bei der SPD Fraktion. Aufgrund des gelebten Fraktionszwangs lehnt die gesamte SPD Fraktion den Antrag ab mit der widersinnigen Begründung der einseitigen Berichterstattung, wenn sich einzelne SPD- Mitglieder den Videoaufnahmen verweigern. Interessanterweise hatte im Wahlkampf niemand ein Problem damit, seine persönlichen Daten, Fotos und sogar Videoaufzeichnungen öffentlich zu machen und auch Fraktionssitzungen können ganz selbstverständlich digital abgehalten werden. Die Fraktion von Bündnis90/ die Grünen wäre zwar zu einer Videoübertragung bereit, entschied sich aber wohl aufgrund des Koalitionsvertrages dazu, ebenso geschlossen gegen den Antrag zu stimmen. Die Ablehnung überrascht und enttäuscht die Mitglieder der FWG Fraktion sehr, sieht doch ein vorgeschlagener Absatz in der Geschäftsordnung zu jeder Zeit die Wahrung der Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen vor und könnten die festgelegten Standards bei der Übertragung die höchstmögliche Sicherheit gegen Missbrauch bieten. Leider erreichten die bereits im Mai eingereichten rechtssicheren Formulierungsvorschläge nicht alle Stadtverordneten bis zur Ausschusssitzung. Sich trotzdem gegen die vom Bürger gewünschte höhere Transparenz und politische Teilhabe zu stellen, zeigt der FWG Fraktion, dass man entgegen vieler öffentlicher Darstellungen auch in dieser Legislaturperiode nicht bereit ist, seinen Standpunkt in der digitalen Steinzeit aufzugeben. Der gelebte Fraktions- und sogar Koalitionszwang erstickt zudem neue Ideen im Keim und macht vernünftige politische Arbeit unmöglich. Um ein echtes Stimmungsbild unter den Stadtverordneten zu bekommen, möchten wir daher eine geheime Abstimmung in der kommenden Stadtverordnetenversammlung am 30.09.2021 beantragen, da wir hoffen, dass so Fraktions- und Koalitionszwang ausgesetzt werden und jeder in dieser die Persönlichkeitsrechte betreffenden Entscheidung auch seine Persönlichkeitsrechte selbst vertreten und frei abstimmen darf“, so die FWG Fraktionsvorsitzende Anette Abel.

Es sei auch erwähnt, dass es lediglich um die zusätzlichen Videoaufnahmen geht, denn den Tonaufnahmen habe man bereits für die Schriftführung zugestimmt.


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