Eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern, der Nutzer muss mindestens 14 Jahre alt sein, das Fahrzeug muss mit einer Versicherungsplakette versehen sein, Gehwege dürfen nicht genutzt werden: "Die Vorgaben für das Fahren mit einem E-Scooter sind eindeutig! Doch für die Mitarbeitenden der Stadtpolizei ist die Realität eine völlig andere: Die offiziell als 'Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenkstange' titulierten Zweiräder sorgen für viel Arbeit für die Verwaltung und immer öfter für Verdruss bei den Bürgern", heißt es in einer Mitteilung aus dem Nidderauer Rathaus.
Nidderau: Immer mehr Beschwerden über E-Scooter
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