Die Paragraphen erlauben es ausdrücklich: Auch ehrenamtliche Brandschützer, die nicht in Nidderau wohnen, können die Freiwilligen Feuerwehren vor Ort unterstützen.
„Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen in den Gemeinden leisten, in denen sie wohnen oder einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen oder in sonstiger Weise regelmäßig für Einsätze zur Verfügung stehen“, heißt es im Gesetz wörtlich. Damit ist beispielsweise ein „dualer Einsatz“ möglich - für die Feuerwehr am Wohnort und der Feuerwehr am Ort der Arbeitsstätte oder selbst wenn man dort nur oft bei der Freundin zu Besuch ist.
„Man muss halt die überwiegende Zeit in Nidderau sein“, erklärt Nidderaus Ordnungsamtsleiter Michael Juracka. Hintergrund der Suche nach Verstärkung ist die sogenannte Tagesalarmsicherheit. „Bei einem Notfalleinsatz am Tag könne wir jeden Mann und jede Frau gebrauchen. Noch reicht das Personal, aber auf Dauer wird es eng“, berichtet Juracka, der als Ansprechpartner unter Telefon 06187/299-130 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung steht.
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