3G-Regel für Zutritt ins Rathaus

Rodenbach
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Ab Mittwoch, den 12.01.2022 gilt bis auf Weiteres die 3-G-Regel für Besucherinnen und Besucher des Rathauses.



"Wir weisen darauf hin, dass dringende Angelegenheiten nach wie vor nur nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt werden können. Wer mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in persönlichen Kontakt treten möchte, muss daher zunächst einen Termin mit den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbaren", heißt es in einer Pressemitteilung.

Telefonische Terminvereinbarungen sind jeweils von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und Dienstag von 15 bis 18 Uhr möglich:

Bauamt                            06184 599-33

Bürgerbüro                       06184 599-66

Bürgermeister                  06184 599-29

Finanzverwaltung              06184 599-35

Gemeindekasse               06184 599-45

Jugendarbeit                    06184 599-59

Kindertagesstätten            06184 599-10

Ordnungsamt                   06184 599-42

Personal                          06184 599-27

Senioren                          06184 599-22

Soziales                           06184 599-20

Die Telefonnummer der Corona Hotline lautet 06184 599-42 und ist Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr besetzt. Eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro kann auch über die Internetseite www.rodenbach.de erfolgen. Ein Zutritt ins Rathaus ohne vereinbarten Termin kann nicht gewährt werden. Ab Mittwoch den 12.01.2022 gilt für Besucherinnen und Besucher des Rathauses die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet). Die Beschränkungen gelten nicht für Kinder unter 6 Jahren und nicht für Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Bei SchülerInnen reicht die regelmäßige Teilnahme an den Schultestungen, die durch ein (Schul-)Testheft nachgewiesen werden müssen, aus.

Wer seinen Negativnachweis mittels Testergebnis erbringen möchte, benötigt hierzu ein Testergebnis eines zertifizierten Teststelle. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden und ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Kontrolliert wird der Nachweis des Impfstatus/Genesenenstatus oder des Testzertifikats zusammen mit einem Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) am Empfang des Rathauses. Mit Blick auf die anhaltend hohen Infektionszahlen soll durch diesen Schritt das Infektionsrisiko für Personal sowie Bürgerinnen und Bürger bestmöglich reduziert werden.


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