Erstellung eines Wärmeplans für Rodenbach

Rodenbach
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Im Rahmen ihrer kommunalpolitischen Zusammenarbeit in Rodenbach beantragen die Fraktionen von SPD und FDP gemeinsam, eine kommunale Wärmeplanung in Auftrag zu geben und die entsprechenden Fördermittel (90%) von Bund und Land Hessen zu beantragen.



Die Gemeindevertretung soll dies bei der nächsten Sitzung beschliessen. Notwendige restliche Mittel sollen aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Ein Wärmeplan beinhaltet Erhebungen zum gegenwärtigen und prognostizierten Wärmebedarf. Er gibt Informationen über die vorhandene Netzinfrastruktur (Fernwärme, Erdgas) sowie über die Potenziale zur Wärmeerzeugung mit Erneuerbaren Energien. Die Gemeinde kann ggf. sinnvolle ortsteil- oder gebäudespezifische Teilmaßnahmen identifizieren, die eine effiziente Wärmeversorgung in der Gemeinde unterstützen.

Aufgrund der Einwohnerzahl von Rodenbach war die Erstellung eines solchen Plans bislang nicht verpflichtend. In Hessen ist dies nur für Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern der Fall. Die Bundesregierung sieht dagegen schon eine Planerstellung für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern bis Ende 2028 vor. Da in jedem Fall wichtige Erkenntnisse zu erwarten sind, wird die Planerstellung sowohl vom Land Hessen als auch vom Bund gefördert.

Erst wenn die Wärmepläne der Kommune vorliegen, wird die Pflicht zur Einbindung klimaneutraler Energie beim Heizen umgesetzt. Ursprünglich war geplant, dass von 2024 an grundsätzlich nur noch neue Heizungen im Bestand eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.


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