Vater getötet: Rodenbacher dauerhaft in Psychiatrie

Niederrodenbach

Die 1. Große Strafkammer am Landgericht Hanau hat für einen 54-Jährigen aus Rodenbach wegen Totschlags in einem schuldunfähigen Zustand die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann hatte gestanden, in der Nacht vom 25. auf den 26. August 2013 seinen Vater im elterlichen Haus in Niederrodenbach getötet zu haben. Das Gericht stützte sich dabei hauptsächlich auf ein Gutachten von Dr. Werner Richtberg, der bei dem Täter eine akute paranoide Schizophrenie diagnostiziert hatte.

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rodenbach mordVon einer „bestialischen Weise“, mit der der Rodenbacher seinen Vater getötet habe, sprach Oberstaatsanwalt Jürgen Heinze und ging dabei, anders als das Gericht, von einem Mord aus. Der 54-Jährige hatte zunächst versucht, seinen 95-jährigen Vater zu erwürgen und zu erdrosseln, wollte ihm dann mit einem Messer den Hals durchschneiden und zertrümmerte ihm schließlich mit einem Vorschlaghammer den Schädel. Dem Gericht schilderte er den Tatablauf detailliert in sechs Phasen, auf die Frage nach der von seiner Mutter telefonisch alarmierten Polizei, wer denn am Apparat sei, antwortete er damals emotionslos: „Der Mörder.“ Zirka 15 Minuten lang dauerte der Todeskampf zwischen Vater und Sohn, der 95-Jährige lag um 2 Uhr nachts schlafend in seinem Bett im Keller des Wohnhauses, wurde unliebsam geweckt und hatte von Beginn vermutlich wenig Chancen, sich zu wehren.

Psychotherapeut Dr. Werner Richtberg bestätigte die Eindrücke, die auch das Gericht an den beiden Verhandlungstagen vom Beschuldigten gewonnen hatte. Seit 1986 lebte er ohne einer Tätigkeit nachzugehen bei seinen Eltern, zuvor hatte er Studiengänge in Frankfurt und Darmstadt abgebrochen. „Er hat eine hohe Intelligenz, die er aber nicht als Werkzeug für eine erfolgreiche Lebensführung verwenden kann“, hat sich laut Richtberg bei ihm in den vergangenen Jahren ein Verfolgungswahn entwickelt, in dessen Mittelpunkt sein Vater gestanden habe. Dabei habe es sich aber nicht um eine Rebellion gegenüber einem übermächtigen Vater gehandelt, vielmehr habe er den 95-Jährigen als Drahtzieher eines Komplotts gesehen. In den Wochen und Monaten vor der Tat sei er dann in eine Art Endzeitstimmung gekommen und ratlos gewesen, wie es weitergehen soll.

Bereits im April 2013 hatte ihn sein Hausarzt zu einem Psychiater überwiesen, dieser Aufforderung kam der 54-Jährige allerdings nicht nach. „Der Wahn war stärker als der Verstand“, berichtete der Psychotherapeut auch von einer skurrilen Befragung des Beschuldigten: Seine Fragen habe er auf dem Boden liegend, das Gesicht auf den Arm gestützt und den Blick zur Wand gerichtet beantwortet. Schwierig blieb bis zum Schluss die Suche nach dem Motiv: Offenbar hatte der Vater mit dem Rauswurf aus dem Haus gedroht, möglicherweise drohte auch von der Krankenkasse Ärger. „Er hat seinen Vater getötet und auch vernichtet“, sprach der Gutachter von einer krankenhaften seelischen Störung, die die Schuldunfähigkeit des 54-Jährigen zur Folge habe.

Oberstaatsanwalt Heinze schloss sich diesen Ausführungen an und sprach von einer latenten Gefahr, die vom Beschuldigten für sich selbst und für die Personen in seinem Umfeld ausgehe. Darunter zwei Rechtsanwälte, die den 54-Jährigen in einem Geldwäscheprozess verteidigten und von denen er sich anscheinend auch verfolgt fühlt. Zweifel an seiner Schuldunfähigkeit gab es nur aufgrund einer Aussage, die er wenige Stunden nach der Tat gegenüber einem Polizeiarzt gemacht hatte. Sinngemäß soll er da gesagt haben: ‚Ich mach einen auf verrückt, dann ist das alles halb so schlimm‘. Laut Gutachter Dr. Richtberg habe er aber schon tags drauf bei der Aufnahme in die Psychiatrie die typischen Symptome für eine schwere seelische Erkrankung gezeigt.

Der 54-Jährige nahm die Entscheidung regungslos hin, wirkte wesentlich ruhiger als am ersten Verhandlungstag, hatte aber offenbar auch Schmerzen. Beim Rücktransport in der vergangenen Woche in die Psychiatrie kam es zu einem Zwischenfall mit der Polizei. Der Beschuldigte soll sich über zu enge Handfesseln beschwert haben, beim Wechsel der Sicherungsmaßnahme soll laut seinen Angaben dann ein Polizist auf ihm gekniet haben, wobei er einen Rippenbruch erlitten habe.


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