Hanau News

Die Pflege der Baumgrabfelder werde von den Mitarbeitern des Bauhofs übernommen.

"Um die Ruhe und Würde dieser besonderen Ruhestäten zu erhalten, ist das Ablegen von Grabschmuck, Grablichtern oder anderen Beigaben nicht gestattet. Leider haben wir in letzter Zeit vermehrt festgestellt, dass dennoch zusätzliche Grabelemente wie Kreuze, Steine, Vasen oder andere Gedenkobjekte aufgestellt wurden. Wir bitten alle Angehörigen und Nutzungsberechtigten, diese Beigaben bis zum 28. Februar 2025 selbst zu entfernen. Nach diesem Datum wird die Friedhofsverwaltung im Rahmen der regulären Pflegearbeiten nicht gestattete Grabbeilagen entfernen müssen. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass in diesem Fall kein Anspruch auf Rückgabe oder Ersatz besteht", heißt es abschließend aus dem Rathaus.

 


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