Über 6000 Euro den Krankenkasse vorenthalten

Schlüchtern
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Wegen Sozialversicherungsbetruges wurde ein 33-jähriger Mann aus Schlüchtern im Amtsgericht Gelnhausen zu einer Geldstrafe verurteilt.

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Der ehemalige Inhaber eines in Steinau ansässigen Gastronomiebetriebes hatte über 6.000 Euro des Arbeitnehmeranteils nicht weitergeleitet. Nicht die einzigen Schulden, die dem gelernten Koch nach seinem Schritt in die Selbständigkeit bleiben.

Seit zwei Jahren befindet sich das Unternehmen im Insolvenzverfahren, allein das Finanzamt fordert von dem Angeklagten noch über 20.000 Euro. Sein ehemaliger Teilhaber ist bereits rechtskräftig verurteilt, auch der 33-Jährige gestand in der Verhandlung alle Vorwürfe. Zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 31. März 2016 hätte er exakt 6174,24 Euro an die Krankenkasse weiterleiten müssen. Insgesamt 16-facher Sozialversicherungsbetrug war ihm von der Staatsanwaltschaft Hanau vorgeworfen worden.

In der Verhandlung ging es dann auch nur noch um die Höhe der Geldstrafe: Verurteilt wurde er zu 80 Tagessätzen á 20 Euro und somit insgesamt 1600 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.


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