"Beseitigung" von zwei Mitarbeitern der Kreisverwaltung angedroht

Schlüchtern
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Ein Mann aus Schlüchtern hat zwei Briefe im Reichsbürger-Jargon an die Verwaltung des Main-Kinzig-Kreis geschickt, darin hohe Geldzahlungen gefordert und sogar mit der Tötung von zwei Mitarbeitern gedroht. In der Verhandlung vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Gelnhausen waren sich die Prozessbeteiligten über die juristische Einordnung der beiden Schreiben zunächst uneinig. Verurteilt wurde der 45-Jährige letztlich zu einer vergleichsweise milden Geldstrafe.



Der Mann betreibt eine Landwirtschaft in einem Schlüchterner Stadtteil und fiel schon des Öfteren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz auf. Am 18. März 2019 wurde ihm auf Anordnung des Main-Kinzig-Kreises schließlich sein kompletter Tierbestand weggenommen. Und das missfiel dem 45-Jährigen offensichtlich: Zwei Tage später gingen zwei Briefe bei der Kreisverwaltung ein, bei denen es sich um Zwischenurteile eines internationalen Militärgerichts handeln sollte. In einem Schreiben wurde eine Mitarbeiterin der Rechnungsstelle wegen völkerrechtlichen Verstößen zu einer Zahlung von 267.000 Euro aufgefordert, im anderen sollte ein Mitarbeiter des Veterinäramtes sogar 667.000 Euro per Verrechnungsscheck an den Angeklagten zahlen. In beiden Schreiben identisch: Wenn das Geld binnen weniger Tage nicht fließt, werden Maßnahmen angekündigt, die bis zur „Beseitigung der Störer“ durch einen Militär-Geheimdienst führen könnten.

Die Schreiben lösten bei den Adressaten unterschiedliche Reaktionen aus: Die Verwaltungsangestellte hatte laut eigenen Angaben keine Angst und bezeichnete bei ihrer Aussage vor Gericht das Schreiben als „das Übliche, was man so von Reichsbürgern bekommt. Das ist das tägliche Brot“. Der Mitarbeiter aus dem Veterinäramt hingegen reagierte deutlich emotionaler: „Da wird einem Angst und Bange, das hat mir schon zu schaffen gemacht.“ Der Angeklagte entschuldigte sich in der Verhandlung bei beiden: „Das war voll danebengegangen, ich bin übers Ziel hinausgeschossen.“ Zu Verhandlungsbeginn war er zunächst nicht erschienen, da er angeblich die Ladung nicht erhalten hatte. Das Gericht hatte ihn schließlich durch eine Polizeistreife vorführen lassen. Eine Zugehörigkeit zur Reichsbürger-Bewegung bestritt er in der Verhandlung auf Nachfrage des Gerichts. Die Vorlagen für seine Schreiben will er sich im Internet zusammengesucht haben.

In der Verhandlung gab es dann keine Zweifel daran, dass der 45-Jährige aus Schlüchtern der Absender der beiden Schreiben ist, die juristische Einschätzung war aber unterschiedlich. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hanau ging von einer versuchten räuberischen Erpressung aus und forderte eine 15-monatige Bewährungsstrafe. Die Verteidigung sprach von einer „aufgelaufenen Frustration“ und landete so bei einer Nötigung, die mit einer Geldstrafe zu ahnden sei. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Dr. Andreas Weiß eröffnete nach einer ersten Beratung nochmals die Beweisaufnahme und gab den rechtlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen Bedrohung in Betracht komme. Die Staatsanwaltschaft korrigierte daraufhin das geforderte Strafmaß auf 140 Tagessätze á 25 Euro.

Der 45-Jährige aus Schlüchtern wurde schließlich wegen Bedrohung in zwei Fällen zu 90 Tagessätzen á 10 Euro und somit einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt. Laut Gericht handelte es sich um keine Erpressung, da der Angeklagte aufgrund der utopischen Geldforderungen nicht tatsächlich von einer Zahlung ausgegangen sei. Auch eine Nötigung scheide aus, da nicht erkennbar sei, zu welcher Handlung die beiden Mitarbeiter der Kreisverwaltung aufgefordert werden sollten. So blieb für das Gericht die Bedrohung in zwei Fällen, für die ein deutlich geringeres Strafmaß vorgesehen ist. Belegbare Erkenntnisse, dass der 45-Jährige generell die staatliche Ordnung ablehne, gebe es zudem nicht.

Trotz des für ihn günstigen Prozessverlaufes will der Mann aus Schlüchtern das Urteil aber offensichtlich nicht akzeptieren. Die Verteidigung kündigte direkt nach der Verkündung den Gang ins Berufungsverfahren am Landgericht Hanau an.


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