Amtsgericht Gelnhausen: Erster Prozess wegen Corona-Betrug

Schlüchtern
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Erster Prozess wegen unrechtmäßiger Beantragung von Corona-Soforthilfe im Amtsgericht Gelnhausen: Eine Unternehmerin aus Schlüchtern wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie im Antrag ihre wirtschaftliche Situation nicht ausreichend beschrieben hatte. Ob sie die Soforthilfe in Höhe von 6.000 Euro zurückzahlen muss, steht indes noch nicht fest.



„Leichtfertiger Subventionsbetrug“ lautete das Urteil, das Gericht ging dabei von einem Sonderfall aus. Die 49-Jährige hatte am 1. April 2020 beim Regierungspräsidium Kassel den Antrag auf Corona-Soforthilfe gestellt und dabei eine Gewerbeanmeldung vom 12. Februar 2020 vorgelegt. Ihr bisheriges Unternehmen hatte sie, angeblich auf Anraten ihres Steuerberaters, im November 2019 abgemeldet. Mit der Beantragung der Corona-Soforthilfe müssen die Antragssteller allerdings versichern, dass ihr Gewerbe zum 31. Dezember 2019 noch nicht in einer Schieflage war.

Die 49-Jährige erklärte nun vor Gericht, dass die Abmeldung nur erfolgt sei, weil saisonbedingt in den Wintermonaten in ihrem Ladengeschäft kein rentabler Umsatz zu erzielen sei. Daher habe sie im November 2019 ihr Gewerbe abgemeldet, um bis zum Frühjahr Überbrückungshilfe beim Kommunalen Center für Arbeit zu beantragen. Der Ursprungsbetrieb bestehe aber schon seit 2001 erklärte die Angeklagte und für diesen habe sie die Corona-Hilfe beantragen wollen. Die 6.000 Euro wurden Ende April 2020 ausgezahlt, zur Auszahlung hatte die 49-Jährige ihr Privatkonto angegeben, was die Behörden ebenfalls misstrauisch machte. Vor Gericht versicherte sie allerdings, dass diese Bankverbindung von ihrem Steuerberater bei der wirtschaftlichen Betrachtung ihres Unternehmens mitberücksichtigt werde.

Ob sie die Corona-Soforthilfe unrechtmäßig erhalten hat, wollte das Gericht nicht entscheiden, strafrechtlich wurde ihr Fehlverhalten allerdings bewertet: Nachdem ihm zunächst verhängten Strafbefehl noch eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen á 15 Euro und somit insgesamt 1.050 Euro vorgesehen war, wurde diese nun auf 60 Tagessätzen á 10 Euro reduziert. „Wenigstens muss ich die 6.000 Euro nicht zurückzahlen“, war die 49-Jährige mit der Reduzierung der Geldstrafe einverstanden und nahm das Urteil an, sodass dieses nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft sofort rechtskräftig wurde. Erledigt sein dürfte das Thema für die Unternehmerin aus Schlüchtern damit allerdings noch nicht, denn ob sie die 6.000 Euro tatsächlich behalten darf, wird nun das Regierungspräsidium Kassel entscheiden.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2