Das teilt Bürgermeister Matthias Möller (parteilos) in einer Pressenotiz mit. Das heißt: Die Besucherinnen und Besucher müssen geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sein. Außerdem herrscht FFP2-Maskenpflicht – eine einfache medizinische Maske ist nicht mehr ausreichend.

Die Vorgaben gelten auch für bereits vereinbarte Termine. Die Nachweise – Impfzertifikat oder Genesenenzertifikat oder maximal 24 Stunden alter negativer Schnelltest jeweils in Verbindung mit einem Lichtbildausweis – werden beim Eintritt kontrolliert. Rathauschef Möller betont abschließend: „Die aktuellen Zahlen lassen nichts anderes zu. Damit schützen wir die Bürgerinnen und Bürger genauso wie das gesamte Team aus der Verwaltung.“


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