Schlüchtern: Auseinandersetzung war nicht rassistisch motiviert

Schlüchtern
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Die Urteile im Schlüchterner Amtsberg-Prozess (wir berichteten) sind gefallen: Ein 44-jähriger Sinntaler wurde von Jugendrichterin Petra Ockert vor dem Amtsgericht Gelnhausen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 560 Euro (70 Tagessätze zu acht Euro) verurteilt. Seinen 21-jährigen Sohn verwarnte sie wegen Beleidigung. Er muss Sozialkurse besuchen.



Nach Einschätzung der Vorsitzenden hatten die Angeklagten auf der einen Seite und das 58-jährige Opfer – ein Deutscher, der aus Pakistan stammt - verschiedene Tatversionen präsentiert. „Vermutlich liegt die Wahrheit irgendwo in der Mitte“, so ihr Resümee. Der Geschädigte habe im Rahmen der Tataufarbeitung drei verschiedene Varianten vom Ablauf geschildert und darin viele Widersprüche aufgezeigt. Deswegen sei auch nur ein Teil der Vorwürfe überhaupt von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gekommen. Diese haben sich dann im Rahmen der Beweisaufnahme mit der Anhörung von neun Zeugen bestätigt.

Das Handeln sei nicht gerechtfertigt gewesen und müsse bestraft werden. Ockert verwahrte sich allerdings gegen Aussagen der Vertreterin der Nebenklage mit Bezügen zum rassistischen Anschlag in Hanau im Jahr 2020 mit neun Toten: Hier in Schlüchtern habe kein zweites Hanau stattgefunden.

Die Tat nahm ihren Anfang am 19. Mai vergangenen Jahres in der Dreibrüderstraße in Schlüchtern. Dort war der 21-Jährige auf dem Bürgersteig mit Freunden zu Fuß unterwegs. Als seine Freundin zumindest teilweise beim Laufen auf die Straße geriet und damit nahe an das Auto des zufällig vorbeifahrenden 58-Jährigen, hielt dieser an. Es entwickelte sich sofort ein Wortgefecht zwischen beiden Männern, in dessen Rahmen der Jüngere den Älteren als „Neger“ beleidigte. Anschließend rief der Angeklagte telefonisch seine Eltern um Hilfe, die kurz danach mit ihrem Auto vorfuhren. Mittlerweile hatte sich die Szenerie in den Bereich Amtsberg vor eine Metzgerei verlagert. Dort soll der 44-Jährige laut Anklage das Opfer fest am Kragen gepackt und ihn gewürgt haben. Der Geschädigte tritt in dem Verfahren mit einer Anwältin als Nebenkläger auf. Beide Angeklagten verweigerten die Aussage und ließen über ihre Verteidiger vorgefertigte Einlassungen verlesen, worin sie sich weitgehend als unschuldig darstellten. Nun beim zweiten Verhandlungstag ließ der Jüngere über seine Verteidigerin zusätzlich die Beleidigung einräumen. Bei dem Termin war das Opfer nicht mehr im Gerichtssaal anwesend, sondern lediglich seine Nebenklagevertreterin und Familienangehörige.

An diesem Verhandlungstag wurden zwei Polizeibeamte, die Freundin und ein Freund des 21-Jährigen, die Ehefrau des 44-Jährigen sowie ein neutraler Zeuge gehört. Dieser 32-Jährige aus einem Schlüchterner Stadtteil holte in der Nähe gerade Pizza ab, als er auf das Geschehen aufmerksam wurde. Er berichtete von wechselseitigen Beleidigungen zwischen Tätern und Opfer, allerdings ohne rassistischen Inhalt: „Beide Seiten waren da nicht zimperlich.“ Dem 58-Jährigen bot er seine Hilfe an, die dieser aber nicht in Anspruch nahm.

Richterin Ockert verlas einen ärztlichen Bericht von den Main-Kinzig-Kliniken, wo der Geschädigte anschließend untersucht worden war. Demnach wurden keine Verletzungen festgestellt, lediglich die Beschwerden des Mannes wie Druckschmerz im Halsbereich und Schluckprobleme zu Papier gebracht. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte ihm als Folge der Tat schwere posttraumatische Belastungsstörungen, schwere Depressionen, Schlafstörungen und Angstzustände. Seitdem sei er arbeitsunfähig.

Der Staatsanwalt hegte Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers. So habe er von Faustschlägen in sein Gesicht berichtet, wovon später allerdings keine Verletzungen sichtbar waren. Die angeblich von einem der Angeklagten gefallene Drohung „Ich will das Schwein umbringen“ wurde von keinem der Zeugen gehört. Und auch die Aussage des 58-Jährigen von mehreren Schlägen gegen sein Auto konnte niemand bestätigen. Zeugen sahen nur eine Attacke. Die Taten seien nach Einschätzung des Anklagevertreters nicht rassistisch motiviert, sondern hätten einen „rassistischen Beigeschmack“. Er forderte eine Geldstrafe von 900 Euro für den Älteren und ein Sozialtraining für den Jüngeren.

Rechtsanwalt Christian Freydank, Verteidiger des Vaters, stellte bei dem Opfer einen „unglaublichen Belastungseifer“ fest. So viele Widersprüche in den Aussagen eines Belastungszeugen habe er noch nie in seinem Berufsleben mitbekommen. Er kritisierte die teilweise einseitige Berichterstattung nach dem Vorfall in den Medien, wo beispielsweise eine Familienangehörige des Opfers von einem „rassistisch motivierten Mordversuch“ gesprochen habe. Da objektiv keine Verletzungen am Hals feststellbar waren, forderte er für seinen Mandanten einen Freispruch. Auch die im psychiatrischen Bericht festgestellten Diagnosen beruhten ausschließlich auf subjektive Aussagen des Opfers

Die Pflichtverteidigerin des Sohnes, Gabriele Berg-Ritter, kritisierte ebenfalls die erheblichen Widersprüche in den Aussagen des 58-Jährigen und hegte erhebliche Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit.

Lediglich die Nebenklagevertreterin, Anwältin Anna Larissa Faust, ging in ihrem Schlussplädoyer weiter von einem „rassistisch motivierten Angriff“ aus. Ihr Mandant habe Todesangst gehabt. Dank des mutigen Einschreitens einer Zeugin sei es nicht zum Äußersten gekommen. Sie forderte für den Sohn eine Geldauflage von 500 Euro an „Pro Asyl“, für den Vater eine Bewährungsstrafe von drei Monaten. / hd  


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