Neue Änderungen für Schnelltests

Schlüchtern
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Ab Donnerstag, 30.06.2022, tritt die neue Verordnung in unserem Schnelltestzentrum in der Breitenbacher Straße 9 in Schlüchtern für die Coronavirus-Testung und Bürgertestung in Kraft.

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Für einen kostenlosen Schnelltest sind nach der neuen Testverordnung Kinder bis 5 Jahren, Schwangere im ersten Trimester, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher, Haushaltsangehörige von Infizierten, Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Personen, die sich nicht impfen lassen können, sowie Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden und die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist , berechtigt. Wichtig sind hierbei, falls vorhanden Bescheinigungen, Ausweise oder Dokumente vorzulegen.

Zusätzlich können folgende Personengruppen mit einer Eigenbeteiligung von jeweils 3 Euro einen Schnelltest in Anspruch nehmen, wenn sie als Personen zur Risikoexpositionen gehören. Dazu zählen Personen, die ein Konzert besuchen, Besuch älterer Menschen, Familienfeste, nach einem Risikokontakt und bei einer Warnung in der Corona-Warn-App. Jeder, der einen Corona-Test in Anspruch nehmen möchte, muss ein Formblatt ausfüllen und kann die 3 Euro in bar oder per PayPal zahlen. Des Weiteren können kostenpflichtige Schnelltests für Selbstzahler in Anspruch genommen werden. Diese kosten 15 Euro, die in bar oder per PayPal bezahlt werden können.

Die Terminvergabe erfolgt weiterhin online über die Internetseite: www.drk-gelnhausen-schluechtern.de.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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