Schlüchtern: Bewährungsstrafe für Bedrohung mit Schreckschusswaffe

Schlüchtern
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Bewährungsstrafe im Schlüchterner Raubprozess: Nur wegen vorsätzlicher Körperverletzung ist der 30-jährige Angeklagte zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe am dritten Prozesstag verurteilt worden. Diese wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem verpflichtete die 7. Große Strafkammer des Landgerichts Hanau unter Vorsitz von Richter Niels Höra den Mann aus Bad Soden-Salmünster, eine Alkohol- und Drogentherapie zu machen und darüber regelmäßig Nachweise vorzulegen, außerdem sechs Mal im Jahr mit Tests seine Abstinenz nachzuweisen.



Für diese Aufgaben wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. In das Strafmaß wurden zwei weitere Verfahren mit einbezogen, so in einem Fall ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Wie berichtet warf die Staatsanwaltschaft Hanau dem Mann einen Fall von besonders schwerem Raub vor. Er soll am 20. Oktober vergangenen Jahres einen 22-Jährigen in dessen Wohnung in Schlüchtern mit einer geladenen Schreckschusspistole attackiert haben. Zunächst soll er ihm damit auf den Hinterkopf geschlagen haben, so dass dieser eine Platzwunde davontrug. Anschließend bedrohte er ihn laut Anklage mit dem Schießeisen, stieß Todesdrohungen aus und erpresste so diverse Wertsachen, so die Anklage.

Aber bereits nach der Aussage des Opfers am ersten Verhandlungstag hegte das Gericht Zweifel, ob es sich tatsächlich um einen Raub gehandelt hat oder einen mit einem geringeren Strafmaß belegten Fall von Körperverletzung. Deswegen wurde der zuvor gegen den 30-Jährigen verhängte Haftbefehl nach dem ersten Verhandlungstag wegen seiner familiären Verwurzelung in der Region mit Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt.

Ein psychologischer Gutachter diagnostizierte im Laufe der Verhandlung bei dem Opfer Wahnvorstellungen, vermochte allerdings nicht zu sagen, ob die Erkrankung derart massiv ist, dass sie bei den Angaben zu dem Raub eine Rolle spielten. Am Ende der Beweisaufnahme stand bei dem angeblichen Überfall Aussage gegen Aussage zwischen Täter und Opfer. Der Angeklagte hatte zwar im Lauf des Verfahrens bei dem Zusammentreffen der beiden einen Schlag gegen den Kopf des Jüngeren eingeräumt, allerdings mit der bloßen Hand und nicht mit einer Waffe. Dabei entstand eine etwa ein Zentimeter lange Platzwunde, die genäht werden musste. Ansonsten sah die Kammer einige Widersprüche in der Aussage des 22-Jährigen. Zudem wurde bei einer Durchsuchung der Polizei in der Wohnung des Angeklagten keinerlei Diebesgut gefunden.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe gefordert, die Verteidigung eine Geldstrafe. Letztlich wurde das Urteil aber von allen Seiten akzeptiert und damit umgehend rechtskräftig. / hd 


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