Schlüchtern: 41-Jähriger greift Arzt und Polizisten an

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Mit solch einem aggressiven Vorfall habe er in der ländlich friedlichen Region des Bergwinkels und in der hier ansässigen Polizeistation nicht gerechnet, konstatierte ein 31-jähriger Polizeibeamter als Zeuge vor dem Amtsgericht Gelnhausen. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand dabei ein 41-Jähriger, der sich wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten musste. Dabei hatte bei dem Vorfall alles relativ harmlos begonnen.



Der Schlüchterner hatte in einem Stadtteil einen Verkehrsunfall verursacht. Bei der Aufnahme stellten die Beamten Alkoholkonsum bei ihm fest. Also musste er mit zur Wache. Nach diversen Formalien dort wurde ihm eröffnet, dass nunmehr eine Blutentnahme erforderlich sei. Zuvor habe alles „einigermaßen funktioniert“, erinnerte sich der 31-Jährige. Ab diesem Zeitpunkt habe die Stimmung bei dem Angeklagten jedoch völlig umgeschlagen. Er wehrte sich nach Leibeskräften gegen den Eingriff, schlug und trat wie wild um sich. Dazu titulierte er die Beamten auf das Übelste mit nicht druckreifen Ausdrücken, berichtete der Beamte.

Schließlich waren vier Polizisten nötig, um den Schlüchterner niederzuringen und zu fixieren, damit ihm Blut abgenommen werden konnte. Zwischendurch griff der Beschuldigte sogar zu einem Stuhl. Doch ein Angriff damit konnte der 31-jährige Beamte gewaltsam unterbinden. Bei der Auseinandersetzung erwischte es nicht nur die Ordnungshüter, sondern am Schlimmsten den eingesetzten Arzt, der die Blutentnahme vornehmen sollte. Er bekam einen schmerzhaften Fußtritt in den Brustbereich. Die Untersuchung bei dem Beschuldigten ergab dann einen Promillewert von mindestens 2,25. Nach der wilden Rangelei gab es für den 41-Jährigen nur noch einen Weg: Nicht etwa nach Hause, sondern zur Ausnüchterung in die Polizeizelle. Der Schlüchterner hörte sich die Vorwürfe auf der Anklagebank ruhig und konzentriert an. Anschließend entschuldigte er sich bei dem Beamten. Das hatte er zuvor schon in schriftlicher Form bei allen Beteiligten gemacht, auch bei dem Arzt.

Er könne sich den Ausraster nicht erklären, beteuerte er. Er sei normalerweise kein Mensch, der gewalttätig oder beleidigend auftrete. Damals habe ihn aber ein Vorfall im privaten Bereich belastet. An das eigentliche Tatgeschehen habe er keine Erinnerung mehr. „Nach dem dritten Bier“ setze an diesem Abend die Erinnerung aus. Dann wisse er erst wieder, wie er in der Zelle in die Überwachungskamera gebrüllt habe. Wegen der fahrlässigen Trunkenheitsfahrt war er bereits vorab zu einer Geldstrafe von 2400 Euro (40 Tagessätze zu jeweils 60 Euro) verurteilt worden. Diese hat er auch bereits bezahlt. Außerdem war ihm eine mehrmonatige Sperre für die Fahrerlaubnis erteil worden.

Im vorliegenden Fall sei kein gezielter Angriff auf Polizeibeamte erfolgt, sondern ungezielte Attacken, resümierte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hanau. Deswegen forderte sie nicht eine Verurteilung wegen tätlichen Angriffs, sondern wegen Widerstandes und Beleidigung zu 3000 Euro (50 Tagessätze zu jeweils 60 Euro). So urteilte auch Richter Wolfgang Ott, wobei er zur Tatzeit eine verminderte Schuldfähigkeit anerkannte. Das Strafmaß sei am „untersten Rand“ betonte er, weil der Angeklagte reuig, einsichtig und bislang nicht vorbestraft gewesen sei. Außerdem habe er sich bei den Opfern entschuldigt. / hd


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