Schlüchtern: 81-Jähriger masturbiert in Sauna

Schlüchtern
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Weil er vor Frauen in einer Saunaanlage masturbiert hat, muss ein 81-Jähriger aus Schlüchtern 750 Euro an das Frauenhaus Wächtersbach bezahlen. Wenn der Mann aus einem Stadtteil von Schlüchtern die Zahlung geleistet hat, wird das Strafverfahren gegen ihn wegen exhibitionistischer Handlungen endgültig eingestellt. Der Vorfall hatte sich im Dezember 2021 zugetragen. Der bislang nicht vorbestrafte Rentner war an diesem Nachmittag in einer gemischten öffentlichen Sauna.



Laut Staatsanwaltschaft Hanau saß er zunächst mit einem Mann, später mit drei Frauen alleine unbekleidet in einer Wärmekabine. Als er Blickkontakt zu den Damen hatte, habe er an seinem Geschlechtsteil manipuliert, heißt es in der Anklageschrift. Mehr noch: Als eine der drei die Sauna verließ, rief er ihr noch hinterher, dass er sie jetzt „gerne lecken“ würde. Der Rentner stritt die Vorwürfe nicht ab, hatte aber seine eigenen Erklärungen. Da er an Durchblutungsstörungen leide, habe er beim Schwitzen plötzlich einen Stich in seinem Glied verspürt. Aus Erfahrung wusste er, dass dieses nur durch Reiben an dieser Stelle weggehe. Das habe er mit der rechten Hand gemacht und - um andere nicht zu belästigen – währenddessen die linke Hand als Sichtschutz davorgehalten.

Als sich dann eine der drei Damen nackt im Schneidersitz und eine andere ebenfalls mit gespreizten Beinen vor ihm präsentiert habe, habe ihn das „schon etwas erregt“ und er masturbiert. Zwei der Frauen hätten sich offenbar darüber gefreut und gegenseitig abgeklatscht. Da habe er aus Verärgerung den Satz mit dem „gerne lecken“ gesagt. Der Senior versicherte Richter Wolfgang Ott aber, dass er das nie gemacht hätte. Das Damen-Trio verließ in der Folge die Sauna, wobei eine ihm im Vorbeigehen mit ihrem Handtuch ins Gesicht schlug. Das war für ihn ein „Wachrütteln“, und er habe erst in diesem Moment erkannt, zu was er sich da habe hinreißen lassen. „Das tut mir so leid“, betonte er. Die Frauen hätten ihn provoziert, mutmaßte er. Er hätte früher die Holzhütte verlassen sollen. Das sei eine einmalige Entgleisung gewesen.

Da wusste der Richter aber anderes. In seinen Unterlagen fand er ein weiteres Verfahren. Demnach war der 81-Jährige wenige Tage vor dem angeklagten Sachverhalt von zwei Passantinnen auf einem Supermarkt-Parkplatz in Schlüchtern beobachtet worden, wie er in seinem Auto sitzend ebenfalls an seinem Penis hantierte. In dieser Situation habe er nicht mal eine richtige Erregung gehabt, versicherte er dem Gericht. Und auch ansonsten komme so etwas nicht mehr vor. Nach einer Operation sei bei ihm keine Erregung mehr möglich. „Ich schwöre: Das mache ich nicht mehr. Ich bin total weg vom Sex.“

Richter Ott war es wichtig, dass der Angeklagte seinen Fehler verstanden hat und so etwas nicht mehr in der Öffentlichkeit macht. Deswegen stellte er das Strafverfahren in Absprache mit der Staatsanwaltschaft gegen die Geldauflage ein. / hd


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