Mit 1,8 Promille durch Schlüchtern: Mehrere zehntausend Euro Schaden

Schlüchtern
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Mehrere zehntausend Euro Sachschaden sind die Bilanz einer nächtlichen Sufffahrt durch die Schlüchterner Innenstadt. Der Verursacher wurde jetzt vor dem Amtsgericht Gelnhausen zur Rechenschaft gezogen. Es war gegen 4.40 Uhr am 18. Februar dieses Jahres, als der 19-Jährige mit seinem hochmotorisierten Audi in der Lotichiusstraße unterwegs war. An der Einmündung zur Alten Bahnhofstraße wollte er abbiegen, ob links oder rechts blieb vor Gericht unklar. Das Vorhaben ging sowieso gehörig schief.

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Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Hanau fuhr er mit seinem Fahrzeug wegen überhöhter Geschwindigkeit ungebremst geradeaus und direkt in eine Grundstückseinfahrt. Dort prallte er zunächst gegen den Gartenzaun und anschließend heftig gegen einen dahinter geparkten BMW, der wiederum gegen den seitlichen Zaun des Nachbarn und das dahinter befindliche Garagentor geschleuderte wurde. Die Bilanz: beide Autos Schrottwert, ein Gesamtschaden von mehreren zehntausend Euro. Der Fahrer aus Schlüchtern wurde wie durch ein Wunder nur leicht verletzt.

Die Polizei bat ihn zur Blutentnahme. Diese ergab einen stolzen Wert von mindestens 1,82 Promille. Damit war er absolut fahruntüchtig. Die Beamten behielten seinen Führerschein umgehend ein. Zu allem Überfluss war der Wagen auch nicht ihm, sondern er gehörte seinem Bruder. An die Suffnacht konnte sich der Auszubildende vor Gericht nur teilweise erinnern. Er habe zuvor mit Freunden in einer Bar dem Alkohol zugesprochen. Warum er dann in das Auto eingestiegen sei, daran könne er sich nicht mehr erinnern. Zuhause habe es jedenfalls nach dem Crash keinen Ärger gegeben. Die Angehörigen seien froh gewesen, dass ihm nichts Ernsthaftes zugestoßen sei.

„Sie hatten ganz großes Glück, dass da nicht mehr passiert ist“, resümierte die Staatsanwältin. Nicht auszudenken, wenn dort auf dem Bürgersteig Fußgänger unterwegs gewesen wären. Es sei hochriskant gewesen, mit so viel Promille im Blut Auto zu fahren. Sie forderte als Sanktion, ihn zum Besuch von fünf Terminen bei der Suchtberatung zu verurteilen und eine Sperre bei der Fahrerlaubnis von weiteren sechs Monaten zu verhängen.

Richterin Petra Ockert ging über diese Forderung hinaus und verfügte zusätzlich noch eine Geldbuße von 300 Euro, die der Angeklagte an die Rettungshundestaffel Main-Kinzig zahlen muss. Sie betonte, die nächtliche Sufftour sei kein Kavaliersdelikt gewesen. Der Aufprall war so heftig, er hätte dabei zu Tode  kommen können. / hd


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