Schlüchtern: Zwei Kilogramm Amphetamin bei 39-Jährigem gefunden

Schlüchtern

Zu einer Bewährungsstrafe wurde ein Schlüchterner wegen des Besitzes und Handels mit Amphetamin vor dem Schöffengericht Gelnhausen verurteilt. Eine Strafe von zwei Jahren wurde gegen den bislang nicht vorbestraften 39-Jährigen verhängt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss der Arbeiter 40 Sozialstunden ableisten und in den kommenden Monaten seine Drogenabstinenz mittels Urinkontrollen nachweisen.

Morgenpost

Die Staatsanwaltschaft hatte gleichlautend gefordert. Die Verteidigung ging von einem minder schweren Fall aus und hielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten für ausreichend. Das Urteil wurde von allen Seiten umgehend akzeptiert und damit sofort rechtskräftig. Die Ermittler waren dem Dealer durch eine „Vertrauensperson“ der Polizei auf die Schliche gekommen. Nach einem Tipp von dieser Seite rückten die Beamten im vergangenen Jahr bei dem 39-Jährigen zur Durchsuchung an.

Und tatsächlich wurden sie fündig. Sie stöberten ein Paket mit rund vier Kilogramm Amphetamin in der Wohnung auf. Nachdem dieses Material in den Händen der Polizei getrocknet worden war, ergab es noch eine Menge von gut zwei Kilo. Der Angeklagte räumte den Besitz und auch den Handel ein. Rund 250 Gramm seien von der Menge für den Eigenverbrauch bestimmt gewesen, der Rest zum Weiterverkauf. Damit habe er seine eigene Sucht finanziert.

Außerdem entdeckten die Fahnder in seinem Besitz rund 2500 Euro an mutmaßlichem Drogengeld, eine Feinwaage sowie ein Handy, das möglicherweise für seine Dealer-Tätigkeit verwendet wurde. Zu allen Gegenständen erklärte der 39-Jährige gegenüber der Justiz seinen Verzicht.

Er habe seit der Polizeiaktion sein Leben geändert, ließ er das Gericht wissen. So konsumiere er keine Drogen mehr. Stattdessen halte er sich heute mit Sport fit. Außerdem geht er einer geregelten Arbeit nach. Laut seinem Anwalt habe der Angeklagte normalerweise nicht solch große Mengen Drogen im Besitz gehabt. Dieser erhebliche Fund resultiere aus einem einmaligen „Angebot“ in der damaligen Zeit. Die Menge habe er für insgesamt 1500 Euro kaufen können und so einkaufstechnisch zugeschlagen.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Andreas Weiß wertete das Geständnis des 39-Jährigen und seine glaubhafte Reue als strafmildernd bei der Urteilsfindung. hd


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