Dabei kommentierte er jeweils Presseartikel, in denen es um ausländische Mitbürger ging. Speziell sprach er dabei von „Negern, Arabern und Moslems“, die angeblich „morden und vergewaltigen“. Seine extremen Ansichten verbreitete er in einem großen russischen sozialen Netzwerk mit rund 100 Millionen Nutzern.
Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Gelnhausen blieb der 63-Jährige trotz ordentlicher Vorladung unentschuldigt fern. Mehr noch: Auch von seinem Verteidiger war bei dem angesetzten Termin weit und breit nichts zu sehen.
Richter Wolfgang Ott wartete zusammen mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft Hanau eine angemessene Zeit. Dann verhängten sie in Absprache einen Strafbefehl über 2750 Euro, der dem Angeklagten nun auf dem Postweg zugestellt wird. / hd
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