Derzeit erfolgen umfangreiche Bautätigkeiten zur Erneuerung der Landesstraße 3292 zwischen Schlüchtern und der Autobahn A 66-Anschlussstelle Schlüchtern Nord inklusive des straßenbegleitenden Radwegs sowie in Teilbereichen auf der L 3372 in Richtung Flieden. Inzwischen konnten bereits drei der insgesamt 5 Bauabschnitte weitestgehend abgeschlossen werden und zwar:
1. Bauabschnitt: L 3292 zwischen der Autobahnbrücke bis wenige Meter vor dem Einmündungsbereich zur L 3372
2. Bauabschnitt: L 3292 Einmündungsbereich zur L 3372 sowie L 3372 Richtung Gomfritz bis zum Abzweig "Parkplatz Autohof Schlüchtern"
4. Bauabschnitt: L 3292 Einmündungsbereich "Drasenberg" / "Klosterhöfe"
Diese Arbeiten konnten auf der Landesstraße weitestgehend unter einer halbseitigen Fahrbahnsperrung durchgeführt werden. Der Verkehr wurde dabei mithilfe von verkehrsabhängig gesteuerten Baustellenampeln durch die jeweiligen Arbeitsbereiche geführt. Zur Einrichtung von Verkehrsführungen im Rahmen von Straßenbaustellen gibt es verschiedene Richtlinien und Vorschriften, deren Vorgaben im Sinne der Verkehrssicherheit und Unfallverhütung zwingend einzuhalten sind. Einerseits bestehen aus dem technischen Ablauf individuelle Anforderungen an eine Baumaßnahme, andererseits sollen natürlich auch die unvermeidbaren Nachteile für die Verkehrsteilnehmenden in einem zumutbaren Rahmen bleiben.
Hier gilt es, bestmögliche Kompromisse für alle zu finden. Doch nicht nur die Streckenlänge der Maßnahme spielt dabei eine Rolle, auch ganz besonders die Fahrbahnbreite muss beachtet werden. Vor dem Hintergrund des Arbeitsschutzes sind nämlich neben dem eigentlichen Arbeitsbereich zusätzliche Sicherheitsabstände einzuhalten. Die Sicherheitsanforderungen zum Schutz der Verkehrsteilnehmenden und des eingesetzten Arbeitspersonals haben sich in den letzten Jahren deutlich verschärft, sodass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Vollsperrungen unter den aktuell geltenden Maßgaben oftmals alternativlos sind. Die verbleibende restliche Fahrbahnfläche ist dann in vielen Fällen nicht mehr breit genug für eine halbseitige Sperrung.
Verkehrsteilnehmende und das Straßenbaupersonal wären vor Ort in Gefahr. Von diesen Vorgaben sind nunmehr insbesondere auch die Bauabschnitte 3 und 5 an der L 3292 betroffen. Das bedeutet für die Verkehrsteilnehmenden, dass ab Mittwoch, 12.11.2025, weitergehende Einschränkungen erforderlich werden. Die Verkehrsführung für den Bauabschnitt 3 beinhaltet daher eine Vollsperrung sowohl der Fahrbahn der Landesstraße als auch des Radweges zwischen der Einmündung nach "Drasenberg" bis kurz vor der Einmündung L 3372 in Richtung Flieden. Die Fahrbahn der Landesstraße L 3292 ist dort für eine halbseitige Sperrung schlichtweg nicht breit genug. Weiterhin bleibt im Bauabschnitt 5 die Vollsperrung des Radweges bis im Frühjahr 2026 bestehen.
Die Umleitung für den überörtlichen Verkehr wird ab Schlüchtern über Niederzell nach Steinau a.d.Str.,von dort auf der L 3179 über Kressenbach nach Breitenbach und dann über Wallroth zur A 66 Anschlussstelle Schlüchtern/Nord bzw. Distelrasen geführt. Für die entgegengesetzte Fahrtrichtung verläuft die Umleitung in umgekehrter Richtung. Für die Anwohnenden und Anliegerinnen und Anlieger von Drasenberg besteht weiterhin eine Zufahrtsmöglichkeit von und nach Schlüchtern. Der Verkehr, welcher an der AS Schlüchtern/Nord in Richtung Flieden fahren möchte, ist von den anstehenden Bauabschnitten nicht betroffen.
Sofern die Arbeiten wie geplant abgewickelt werden können, ist eine Fertigstellung aller Voraussicht nach im Frühjahr 2026 eingeplant.