Polizeistation Schlüchtern: 34-Jähriger aus Birstein verletzt vier Polizeibeamte

Schlüchtern

„Er kann kämpfen.“ Dieses ernüchternde Fazit zog eine 54-jährige Polizeibeamtin nach dem tätlichen Angriff eines 34-Jährigen, bei dem vier Polizeibeamte aus Schlüchtern leicht verletzt wurden. Die ganze Sache nahm in Birstein ihren Anfang. Bei einem Fest am 28. Juli 2024 fiel der 34-Jährige unangenehm auf, weil er morgens gegen ein Uhr Streit mit anderen Gästen hatte.

CID
Stadt Schlüchtern

Der Veranstalter rief daraufhin die Polizei um Hilfe. Die erteilte ihm einen Platzverweis und brachte ihn nach Hause. Weil die Streife dem Frieden allerdings nicht traute, verharrte sie noch vor dem Haus. Und tatsächlich: Kurz danach kam der Angeklagte wieder heraus und verkündete, er wolle zurück zum Fest und jemanden schlagen. Er habe schließlich auch schon im Krieg gekämpft. Als ihm die Beamtin die Rückkehr verbot, baute er sich vor ihr auf und erklärte, sich von einer Frau nichts sagen zu lassen. Jetzt war es an der Zeit, den Birsteiner in Gewahrsam zu nehmen.

Dagegen wehrte er sich heftig mit Händen und Füßen. Nur mit Mühe konnte er gefesselt und zum Streifenwagen gebracht werden. Das ging nur, indem die Beamten ihn trugen. Dort im Auto wurde er notgedrungen liegend transportiert, ständig körperlich fixiert von einem Beamten. Über Funk alarmierten sie die Kollegen in der Polizeistation Schlüchtern und baten sie nach ihrer Ankunft um Mithilfe.

Hier vor Ort versuchten die Ordnungshüter dann zu viert den Mann in die Arrestzelle zu bringen. Dies wollte er mit allen Mitteln verhindern. Er schlug und trat um sich, hielt sich an Möbelstücken oder Mauern fest. Einem Beamten zog er die Füße weg, so dass dieser das Gleichgewicht verlor und rücklings gegen einen Türrahmen fiel.

„Es war ein riesiges Durcheinander“, fasste ein 58-Jähriger rückblickend die Situation zusammen. Und die Kollegin sprach von einem „Ringkampf“. Wobei sie einschränkte, die Aggressionen des Mannes richteten sich nicht direkt gegen die Beamten. Der Angeklagte habe unter allen Umständen versucht zu verhindern, in der Zelle eingesperrt zu werden. Über zwei Stunden dauerte den Kampf, bis der Familienvater letztlich in der Zelle eingesperrt war. Als letztes Mittel wurde dann ein Schlagstock eingesetzt, mit dem der Wille des Mannes gebrochen wurde. Eine Blutuntersuchung ergab später, einen Promillewert von mindestens 1,41. Alle vier Polizisten erlitten bei der Aktion leichte Verletzungen.

Über seinen Verteidiger ließ der Angeklagte die Vorwürfe einräumen – soweit er sich noch an Details erinnern konnte. Damals habe er sich große Sorgen um die Gesundheit seiner Frau gemacht und die Flucht in den Alkohol angetreten. Als „nicht alkoholgewöhnt“ soll er an dem Abend sechs Maßkrüge mit Bier getrunken haben. Heute würde er nicht mehr konsumieren oder rauchen.

Seine Ehefrau fiel auch im Gerichtssaal unangenehm auf. Weil sie trotz mehrerer Bitten von Richter Wolfgang Ott immer wieder aus dem Zuschauerraum hereinrief, warf er sie schließlich aus dem Raum.

Für den Vorsitzenden stand letztlich fest, dass der 34-Jährige offenbar Platzangst und Ängste vor Dunkelheit hat. Dies resultiere wohl aus Kriegserfahrungen in seinem Heimatland, wo er als Soldat im Einsatz war. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Hanau lobte ausdrücklich das besonnene und ruhige Verhalten der eingesetzten Polizisten. Dieser „vorbildliche Einsatz“ habe ihn beeindruckt. Letztlich entschuldigte sich der Angeklagte über einen Dolmetscher bei den Einsatzkräften.

Richter Ott verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 600 Euro (60 Tagessätze zu je zehn Euro). Eine Geldstrafe unter einem Bewährungsvorbehalt, wie von der Verteidigung gefordert, lehnte er ab. Der Staatsanwalt hatte 700 Euro gefordert. Das Urteil wurde von allen Seiten umgehend akzeptiert und damit rechtskräftig. / hd


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