Wegen Volksverhetzung ist ein 72-Jähriger vor dem Amtsgericht Gelnhausen verurteilt worden. Richter Wolfgang Ott erhöhte eine ohnehin schon gegen den Mann aus einem Schlüchterner Stadtteil verhängte Bewährungsstrafe in anderer Sache um einen Monat. In einem sozialen Netzwerk hatte dieser im Mai 2024 einen Zeitungsartikel kommentiert mit den Worten: Einer von 1000 Asylanten und Migranten in Deutschland werde eines Tages den sozialen Aufstieg in unserem Land schaffen.
Der Rest werde „Schmarotzer, Betrüger und Clan-Verbrecher“. Diesen Eintrag hatte eine spezielle Ermittlungsgruppe des Bundeskriminalamtes registriert und zur Anzeige gebracht. Die Staatsanwaltschaft Hanau warf dem 72-Jährigen nun vor, mit diesem Eintrag aggressiv und pauschal Asylsuchende und Ausländer diffamiert und damit das öffentliche Klima vergiftet zu haben.
Der Angeklagte selbst sah das völlig anders, hatte sich umfangreich auf die Verhandlung vorbereitet und zahlreiche Schriftstücke mitgebracht. Beispielsweise hatte er im Duden die Definition von „Schmarotzer“ nachgeschlagen. Der gesamte Eintrag sei aus dem Zusammenhang gerissen, erklärte er. Außerdem sei „die öffentliche Meinung so“, behauptete der Angeklagte und sprach von einem „Denunziantentum“ des Bundeskriminalamtes. Seine Einträge in dem sozialen Netzwerk würden ohnehin so gut wie von Keinem gelesen.
Sein Rechtsanwalt war inhaltlich anderer Meinung, redete daher auf den Angeklagten zur Mäßigung ein und schlug dem Gericht vor, das Verfahren möglicherweise einzustellen. Das lehnte der Staatsanwalt ab. Und Richter Wolfgang Ott las das umfangreiche Vorstrafenregister des Mannes vor – nicht ohne dezenten Seitenhieb auf das offenbar nicht so tadellose Leben des Angeklagten, was er bei andern kritisierte. Zeit seines Lebens sei dieser mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Schon als Jugendlicher habe er in den 1960er Jahren einen Jugendarrest verbüßen müssen.
Später sei er immer wieder wegen verschiedenster Delikte verurteilt worden, so beispielsweise wegen Nötigung, unerlaubten Waffenbesitzes, Körperverletzung, Bedrohung, Urkundenfälschung, Steuervergehen, Beleidigung, Diebstahls und übler Nachrede. Zuletzt war er wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz im Jahr 2024 zu einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt worden, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Staatsanwalt kritisierte die Uneinsichtigkeit des 72-Jährigen. Diese pauschale Verurteilung von Menschen erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung. Er forderte zusammengefasst mit der früheren Strafe eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten. Natürlich sei es gut, für seine Meinung zu kämpfen, betonte der Verteidiger. Doch im vorliegenden Fall sei sein Mandant „über das Ziel hinausgeschossen“. Beim Pöbeln im Internet schaukele man sich gerne hoch. Man sollte jedoch „die Kirche im Dorf lassen“. Er forderte eine milde Strafe.
In seinem Schlusswort zeigte der 72-Jährige Anzeichen von Einsicht. Wenn alle meinten, er habe einen Fehler gemacht, dann solle „in Gottes Namen ein Urteil über ihn gefällt werden“. Und so machte es Richter Wolfgang Ott auch. Er verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Bei dem Eintrag handele es sich um „herabsetzende Worte“, die die negative Stimmung im Land anheizen könnten. Der Angeklagte habe mit dem Eintrag „eine Dummheit begangen“.
Der nahm das Urteil dann überraschend schnell mit den Worten an: „Ich ziehe jetzt einen Schlussstrich. Fertig“. / hd