Vater lässt Kind verwahrlosen: Zu wenig Essen, Wohnung voller Exkremente und kariöse Zähne

Schlüchtern

Weil er sein Kind völlig verwahrlosen ließ, ist ein 39-Jähriger aus dem Altkreis Schlüchtern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, die auf drei Jahre zu Bewährung ausgesetzt werden. Das Kind kam im Jahre 2016 zur Welt. Als dieses knapp vier Jahre alt war, schritt das Jugendamt ein und startete im Juni 2020 eine unangekündigte Kontrolle der Wohnung der Familie. Was sie dort vorfanden, übertraf die schlimmsten Befürchtungen.

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Stadt Schlüchtern

Die Räume waren vermüllt und verdreckt. Überall standen Müllsäcke umher. An einer herausgerissenen Tür schauten Nägel heraus, so dass eine Verletzungsgefahr bestand. In der Wohnung stank es übel, zumal überall Katzen-Exkremente verteilt waren.

Das Mädchen selbst trafen die Mitarbeiter in einem erbarmungswürdigen Zustand an. So bekam diese nicht ausreichend zu essen. Der Kühlschrank in der Wohnung war leer. Die Kleine war nur mit einer Leggings bekleidet, ungekämmt und im Gesicht verschmiert. Die Spitze des Eisbergs: Das Kind hatte offenbar keine Zahnbürste. Deswegen hatte es sich auch nie die Zähne geputzt. Entsprechend waren diese großflächig kariös. „Ein heftiger Zahnarztbefund“, resümierte Richter Wolfgang Ott vor dem Amtsgericht Gelnhausen. Später war daher eine umfangreiche Zahnoperation nötig.

Auch psychisch hatte das Kind durch die Lebensumstände erheblich gelitten – zumal der Angeklagte und die Kindsmutter offenbar öfters erhebliche handgreifliche Streitigkeiten hatten. Das Mädchen war traumatisiert und hatte ein gestörtes Selbstwertgefühl. Dieses wurde von amtlicher Seite in Obhut genommen und lebt heute in sicheren Verhältnissen in Süddeutschland. Die Eltern wurden angeklagt wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie vorsätzlicher Körperverletzung durch Unterlassen. Die 31-jährige Mutter ist erheblich psychisch krank und hatte laut Gericht keinen Bezug zu dem Kind. Bei ihr wurde schon zu einem früheren Zeitpunkt eine Schuldunfähigkeit fest-, das Strafverfahren daher im Jahr 2023 eingestellt.

Bei dem 39-Jährigen war zunächst unklar, ob er tatsächlich der leibliche Vater des Kindes ist. Dies musste erst mit einem Test geklärt werden. Nach einer Räumungsklage wurde er im Januar 2021 obdachlos. Es erging gegen ihn ein Haftbefehl. Irgendwann gelang seine Festnahme, und er wurde einem Richter vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug.

Jetzt zur Verhandlung erschien der 39-Jährige freiwillig vor Gericht. Dort ließ er über seinen Anwalt einräumen, dass bei der Betreuung des Kindes „nicht alles rund gelaufen“ sei. Sein Mandant sei mit der Situation schlicht überfordert gewesen. Mit dazu beigetragen habe dessen Drogenabhängigkeit. Noch heute konsumiere er Rauschmittel, allerdings „nur ab und zu“. Der Angeklagte ist wegen früherer Delikte im Verkehrsbereich zwar vorbestraft. Diese Verurteilungen liegen allerdings länger zurück und können für eine aktuelle Verurteilung nicht mehr mit einbezogen werden.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte letztlich eine halbjährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Gleichlautend urteilte auch Richter Wolfgang Ott. Es habe sich zwar um ein relativ kleines Kind gehandelt. Der Angeklagte sei jedoch reuig und einsichtig und versuche – trotz psychischer Probleme – sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Heute verfüge dieser wieder über einen festen Wohnsitz in der Region. Der Haftbefehl wurde daher aufgehoben und das Urteil umgehend rechtskräftig. / hd     


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