Fataler Fehlschuss: Jäger zielt auf Schwarzwild und trifft Pferd

Schlüchtern

Die beiden Freunde wollten sich einen entspannten Jagdabend zum Wochenende bei Vollmond machen. Doch es kam anders. Ein Schuss ging völlig daneben. Und nicht nur deswegen landeten beide jetzt auf der Anklagebank vor dem Amtsgericht Gelnhausen. Dort mussten sich die beiden Herren aus dem Altkreis Schlüchtern – 58 und 46 Jahre alt - wegen schwerer Jagdwilderei verantworten, der Jüngere zudem wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

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Der Ältere hatte seinerzeit in einem bestimmten Gebiet im Altkreis die Jagdpacht gemeinsam mit einer dritten Person, einem 60-Jährigen aus der Region. Die Jagd übte der 58-Jährige in dieser Nacht allerdings mit seinem 46-jährigen Freund aus, der ebenfalls im Besitz eines Jagdscheines ist. Diesen betitelte der Anwalt des 58-Jährigen als „begleitenden Jagdgast“. Dieser sei schon öfters in dem Revier mit dabei gewesen, was der Mit-Pächter auch gewusst habe. Deswegen sei eine spezielle Erlaubnis dafür nicht notwendig gewesen. Unter diesem Aspekt wies der Verteidiger den Vorwurf der Jagdwilderei zurück.

Ebenso argumentierte der Anwalt des jüngeren Beschuldigten. Allerdings räumte dieser den Fehlschuss seines Mandanten ein. Dieser hatte nach eigener Schilderung über eine Wärmebildkamera zuvor mindestens drei Stück Schwarzwild geortet. Daraufhin gab er zwei Schüsse mit seinem Gewehr in diese Richtung ab. Anschießend ging er an die Stelle, wo er zuvor die Wildschweine gesehen hatte, um das Ergebnis seiner Schussabgabe in Augenschein zu nehmen. Tatsächlich fand er an dem Ort weder ein erlegtes Tier noch irgendwelche Spuren einer Verwundung.

Mit diesem unbefriedigenden Ergebnis machten sich beide Freunde auf den Heimweg. Allerdings kehrte der 58-Jährige mit seinem Jagdhund am frühen nächsten Morgen noch einmal zurück, um ordnungsgemäß die Suche nach Spuren fortzusetzen. Auch dieses Mal fand er kein erlegtes Schwarzwild. Allerdings stellte er auf einer nahen Koppel ein Pferd fest, das offenbar humpelte. Eine spätere Nachprüfung ergab, dass der Jäger mit seinem nächtlichen Schuss versehentlich diesen Vierbeiner getroffen hatte. Sein Verteidiger bezeichnete dies als „Unfall“, der „leider passiert ist“. Sein Mandant habe die Wildschweine verfehlt und fahrlässig das Pferd getroffen. Es bestehe kein Vorsatz. Das Pferd musste aufgrund seiner schweren Verletzung später eingeschläfert werden.

Der Angeklagte schilderte, wie „hochnotpeinlich“ ihm der Vorfall sei. Er habe auch umgehend mit der Besitzerin Kontakt aufgenommen und den Kauf eines neuen Pferdes auf seine Rechnung angeboten, was diese allerdings abgelehnt habe.

Der zweite Pächter des Gebietes, der 60-Jährige, bestritt als Zeuge, seinem Kollegen eine Erlaubnis für einen Jagdgast gegeben zu haben. Im Gegenteil: Ihm gegenüber habe er explizit verboten, gerade den 46-Jährigen mit ins Revier zu nehmen. Er habe diesem gegenüber „eine gewisse Abneigung“. Früher habe er bei der gemeinsamen Jagdausübung der beiden Freunde Beschwerden von Anwohnern bekommen, wonach angeblich Schüsse sehr nahe an den Häusern vorbeigeflogen seien. Für den Fehlschuss auf das Pferd hatte der 60-Jährige keinerlei Verständnis. Da müsse man „blind“ sein, wenn man das nicht sieht.

Noch zahlreiche weitere Zeugen waren in der Sache geladen. Doch bevor sie gehört wurden, regte Richter Wolfgang Ott eine Unterbrechung der Sitzung und ein Rechtsgespräch der Beteiligten hinter verschlossenen Türen an. Anschließend erklärte er, eine angedachte Einstellung der beiden Strafverfahren sei von der Staatsanwaltschaft Hanau abgelehnt worden. Daher brach er die Verhandlung ab. Bei einem neuerlichen Termin will er weitere Zeugen laden und anhören. / hd 


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