Schlüchtern: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

Herolz

Freispruch für einen 30-Jährigen im Vergewaltigungsprozess von Schlüchtern. Während die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage mehrjährige Haftstrafen forderten, blieben beim Gelnhäuser Schöffengericht am Ende des dritten Verhandlungstages Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Laut Staatsanwaltschaft Hanau wurde der Mann beschuldigt, in den frühen Morgenstunden des 18. Juli 2021 gegen fünf Uhr das mutmaßliche Opfer in der Schlüchterner Innenstadt in sein Auto eingeladen zu haben. Sie war hier zu Besuch bei ihrer Cousine.

Stadt Schlüchtern

Mit dem Mann fuhr sie zunächst in Richtung Herolz. Geplant war eigentlich ein Gespräch, weil sich die beiden Personen zuvor nur aus einem sozialen Netzwerk kannten und an diesem Tag erstmals persönlich aufeinandertrafen. In der Nähe des dortigen Sportplatzes soll der 30-Jährige die Frau – beide stammen aus dem Iran - zum Oralverkehr gezwungen haben. Als dann ein Martinshorn in der Nähe zu hören war – vermutlich von einem Rettungswagen – vermutete er die Anfahrt der Polizei. Deswegen drohte er ihr für den Fall seiner Festnahme, sie umzubringen. Später fuhren sie gemeinsam wieder zurück in die Innenstadt. Dort auf einem Parkplatz in der Hanauer Straße soll er sie erneut zum Oralverkehr genötigt haben, bevor er sie dann zurück zur Wohnung ihrer Cousine in Schlüchtern fuhr.

Der Angeklagte ließ am ersten Verhandlungstag über einen Dolmetscher die Vorwürfe bestreiten. In Herolz soll es zu keinen sexuellen Handlungen gekommen sein, in der Innenstadt schon – allerdings auf Initiative der Frau. Für das Gericht unter Vorsitz von Richter Andreas Weiß waren diese Angaben nicht glaubhaft.

Doch auch die Aussagen des mutmaßlichen Opfers überzeugte das Gericht nicht mit letzter Sicherheit. So habe es Unstimmigkeiten und Widersprüche in den Aussagen der Frau gegeben. Beispielsweise konnten keine Kampf- und Blutspuren, von denen sie berichtet hatte, bei ihr nach dem Vorfall festgestellt werden, an dem Sweat-Shirt, das sie zur Tatzeit anhatte, keine DNA-Spuren des Angeklagten gefunden werden. An dem Kleid, das sie außerdem trug und mit dem sie angeblich in einem Wäldchen bei Herolz über den Boden gezogen wurde, konnte lediglich ein Fleck von einer Schnecke festgestellt werden. Trotz Bedrohungen und Beleidigungen von seiner Seite habe sie vor dem Zusammentreffen eifrig den ganzen Abend mit ihm telefoniert, sich entwachst und Parfüm aufgelegt, bevor er auf ihr Drängen hin in der Nacht von Köln in den Bergwinkel fuhr. Auch ihr Vorwurf, er habe ihr in der Tatnacht einen Geldbetrag von 2000 Euro abgenommen, ließ nicht halten. Offenbar hatte sie ihm den Betrag vorab selbst gegeben.

Das Gericht ging davon aus, dass die Frau nicht bewusst die Unwahrheit gesagt habe. Allerdings habe letztlich Aussage gegen Aussage gestanden, wegen der Unstimmigkeiten und Widersprüchen in den Angaben der Frau sei deren Glaubwürdigkeit erschüttert gewesen. Somit hätten letztlich die Vorwürfe nicht für eine Verurteilung ausgereicht.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte kurz vor Ende der Beweisaufnahme zwei Beweisanträge gestellt, die vom Gericht abgelehnt wurden. So sollte ein Glaubwürdigkeitsgutachten über das Opfer eingeholt werden, außerdem geprüft werden, ob sie unter einer psychischen Erkrankung leidet.

Die Staatsanwaltschaft Hanau glaubte der Frau und forderte eine Verurteilung des 30-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Auch die Nebenklägerin sah eine mehrjährige Freiheitsstrafe für angemessen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Einstweilen konnte der 30-Jährige, der zuletzt in Frankfurt in Untersuchungshaft saß, das Gericht als freier Mann verlassen.

Besonderheit am Rande: Während das mutmaßliche Opfer auf ihren Wunsch hin am ersten Verhandlungstag in einem separaten Raum abgeschirmt von dem Angeklagten ihre Aussage tätigte, war die Frau nun bei der Urteilsverkündung mit dem 30-Jährigen zusammen in einem Saal. / hd


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