Es bietet den Bürgern verschiedene Dienstleitungen an, wie die Schätzungen des Wertes von Immobilien, Beglaubigen von Unter- und Abschriften, das Sichern von Nachlässen und das Erteilen von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht.

Zum/zur Ortsgerichtsschöffin/-schöffen dürfen nur Personen ernannt werden, die im jeweiligen Ort ihren Wohnsitz haben, Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und rechtschaffen sind. Bewerber/innen sollten weder als Rechtsanwalt noch Notar zugelassen sein und vor allem Erfahrung mit Schätzung von Grundstücken haben. Ein Ortsgerichtsschöffe scheidet aus seinem Amt aus, deshalb sucht die Gemeinde Schöneck für den Ortsgerichtsbezirk II Büdesheim eine/n Nachfolger/in.

Wer an diesem bedeutendem Ehrenamt Interesse hat, kann seine Bewerbung bis zum 31. März 2023 bei der Gemeindeverwaltung Schöneck abgeben.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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