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Und weiter: "Gemäß § 10 StVO sind Verkehrsteilnehmer, die einen verkehrsberuhigten Bereich verlassen gegenüber allen anderen wartepflichtig. Dies bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer, die aus den Straßen „Kirchplatz“, „Pfarrgasse“, „Fixengasse“ oder „Obergasse“ auf die Frankfurter Straße fahren, den anderen die Vorfahrt gewähren müssen. Daraus ergibt sich, dass die Frankfurter Straße zukünftig ab dem Platz der Republik/Ecke Frankfurter Straße bis zur Hainstraße eine Vorfahrtsstraße ist. Da die Hainstraße nicht in den verkehrsberuhigten Bereich inkludiert wurde, gilt hier weiterhin „rechts vor links“. An dieser Stelle wird die Vorfahrtsstraße wieder aufgehoben. Für die Herrnhofstraße gilt ebenfalls „rechts vor links“. Die geänderte Vorfahrtsregelung wird durch entsprechende Beschilderungen kenntlich gemacht. Alle Verkehrsteilnehmer werden im Zuge der notwendigen Änderungsmaßnahmen um besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit gebeten."

 

 


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