Zusätzliche Bestattungsformen auf Initiative der SPD-Fraktion

Schöneck

Am 01.01.2019 ist in Schöneck eine neue Friedhofsordnung in Kraft getreten, die zusätzliche Bestattungsformen ermöglicht, wie die Rasengrabbestattung, Baumbestattung sowie gärtnerbetreute Grabstätten.

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Seit einigen Jahren erleben wir einen Wandel in der Bestattungskultur. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum einen suchen viele Menschen nach Bestattungsformen, die ihre Persönlichkeit, ihre Interessen und ihre Lebensart widerspiegeln. Die hauptsächlichen Gründe für den Wandel der Bestattungskultur liegen jedoch darin, dass Angehörigen die langjährige Grabpflege nicht zugemutet werden soll, aber auch die hohen Bestattungskosten haben Einfluss auf die Entscheidung für eine bestimmte Bestattungsform, so Hildegard Kettler, von der Schönecker SPD-Fraktion.

Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, und die Vielfältigkeit unserer Gesellschaft auch auf dem Friedhof darzustellen, hat die SPD-Fraktion sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Auf Antrag der SPD-Fraktion Schöneck können ab 2019 wieder Sargbestattungen in Rasengräbern vorgenommen werden. Sarg-Rasengrabstätten werden von der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Schöneck mit Rasen angelegt und für die Dauer der Ruhefrist gepflegt. Für die Pflege erhebt die Gemeinde Schöneck einmalig eine Gebühr laut Friedhofsgebührenordnung.

Auch dem Antrag der SPD-Fraktion, das in bestehende Einzel- und Familiengrabstätten zusätzlich noch zwei Urnen beigesetzt werden können, wurde zugestimmt.


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