WAS kritisiert Vorlage zur Vorgartensatzung

Schöneck
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Nach knapp zwei Jahren ist es wieder soweit. Die politischen Gremien sollen über eine Vorgartensatzung für die Gemeinde Schöneck entscheiden.



Ein solcher Beschlussvorschlag stand vor zwei Jahren schon einmal zur Abstimmung. Damals hatte die WAS mehrere Anträge dazu gestellt, die u.a. enthielten, dass vor einer Abstimmung die BürgerInnen in einer Bürgerversammlung über die, zum Teil in das Recht auf freie Entfaltung einschneidenen Vorgaben informiert werden sollen. Nachdem die Ortsbeiräte Kilianstädten und Büdesheim ebenfalls nicht darüber abstimmten, wurde der Antrag seitens der Gemeinde Aufgrund von Corona aus dem Geschäftsgang genommen.

Der Inhalt der Vorgartensatzung kann auf den Internetseiten der Gemeinde unter „Rathaus-Politik-Ausschüsse-BUVEK“ eingesehen werden. Es ist zu erkennen, was demnächst auf die BürgerInnen zukommt. So sollen im Vorgarten keine Rasenflächen mehr angelegt und keine Einzelbepflanzungen vorgenommen werden dürfen. Die Einfriedung darf nur noch aus Naturstein und vertikalen Zaunelementen bestehen und sollen nur noch die Farben zwischen grau und schwarz haben. Müllgefäße müssen eingehaust oder umpflanzt werden, damit sie nicht mehr sichtbar sind. Im Satzungstext wird aktuell auf den Bestandsschutz verzichtet, der die bisherige Gestaltung weiterhin zulässt. Wie wir gelernt haben, hat aber nur das einen rechtlichen Wert, was auch geschrieben steht.

Was die WAS als einzigen Grund in dieser Satzung begrüßt, ist das Verbot, die Vorgärten nicht in reine Steingärten verwandeln zu können. Seit dem Bekanntwerden vor etwa 3 Monaten, dass über die Vorgartensatzung wieder beschlossen werden soll, bittet die WAS darum, vor einer Abstimmung eine Bürgerversammlung mit diesem Thema durchzuführen. Leider, wie man sieht, ohne Erfolg. Die WAS ist sehr enttäuscht darüber, dass man einerseits von bürgernaher und offener Politik spricht, jedoch gerade bei einem so wichtigen Beschluss vorher nicht an der Meinungen der BürgerInnen interessiert zu sein scheint. Die WAS wird dennoch alles versuchen, vor einem Beschluss den BürgerInnen eine Information im Rahmen einer Bürgerversammlung zu ermöglichen.


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