WAS ist enttäuscht über Beschluss der neuen Vorgartensatzung

Schöneck
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Während der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung am 3.2.2022 hat das Gemeindeparlament eine Vorgartensatzung beschlossen.



Die Beschlussvorlage war schon im Jahr 2019 einmal auf die Tagesordnung gesetzt worden. Da die Vorgartensatzung jedoch nicht nur gemeindeeigene Grundstücke betrifft, sondern auch das Privateigentum der BürgerInnen Schönecks, hatte die Wahlalternative Schöneck (WAS) insgesamt 5 Änderungsanträge eingereicht. Der erste Antrag war zur Geschäftsordnung und enthielt die Forderung, vor einer Beschlussfassung eine Bürgerversammlung abzuhalten und die BürgerInnen über den Satzungsvorschlag zu informieren und die Meinung der BürgerInnen zu erfahren.

"Die Ortsbeiräte von Kilianstädten und Büdesheim wollten Anfang 2020 ebenfalls keine Entscheidung über die Vorgartensatzung vor der Durchführung einer Bürgerversammlung treffen. Daraufhin wurde der Vorgang pandemiebedingt vom Gemeindevorstand zurückgezogen. So kam die Vorgartensatzung Ende 2021 wieder auf den Tisch. Diesmal wurde die Vorgartensatzung von den Ortsbeiräten Kilianstädten und Büdesheim sogar abgelehnt. Sind die Mitglieder der Ortsbeiräte doch nahe an den BürgerInnen und kennen deren Wünsche. Die WAS hat ihre Änderungsanträge erneut eingereicht und konnte erreichen, dass z. B. die Zaunarten und deren Farbgebung sowie der Bestandsschutz bestehender Vorgärten in die Vorgartensatzung aufgenommen wurden", teilt die WAS in einer Pressemitteilung mit.

Und weiter: "Der erneute Antrag der WAS zur Geschäftsordnung, die Bürger vor einem Beschluss der Vorgartensatzung zu informieren und deren Meinung zu erfahren, wurde durch eine von der WAS beantragten namentlichen Abstimmung abgelehnt. Wer mehr über Bürgernähe, Transparenz und die Vorgartensatzung wissen möchte, kann das in der Niederschrift der letzten Gemeindevertretersitzung vom 3.2.2022 auf der Internetseite der Gemeinde in der Rubrik "Rats- und Informationssystem" nachlesen."


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